Transsexuelle Menschen in der EU haben einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge das Recht auf Ausweisdokumente, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität entsprechen. Mitgliedstaaten müssen Änderungen von Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern erlauben, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das gehöre zu dem Recht der Menschen, sich in der EU frei bewegen zu können.
Das Ausstellen von Ausweisdokumenten sei zwar Sache der Länder, betonte der Gerichtshof. Wenn Daten zum Geschlecht im Ausweis aber von der tatsächlich gelebten Geschlechtsidentität einer Person abweichen, könne das in vielen Alltagssituationen „erhebliche Unannehmlichkeiten“ bereiten, heißt es in der Mitteilung zum Urteil. Bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder in beruflichem Zusammenhang könne es passieren, dass die Menschen Zweifel an ihrer Identität oder der Echtheit ihrer amtlichen Dokumente ausräumen müssten.