Außenansicht:Vorsicht vor Wahlgeschenken

Außenansicht: Prof. Dr. Franz Ruland, 75, war von 1992 bis 2005 Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger und von 2009 bis 2013 Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung.

Prof. Dr. Franz Ruland, 75, war von 1992 bis 2005 Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger und von 2009 bis 2013 Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung.

(Foto: OH)

Die "Lebensleistungsrente" taugt nichts. Deutschland braucht eine nachhaltige Rentenpolitik.

Von Franz Ruhland

Kaum ein Thema beschäftigt Wahlkämpfer so sehr wie die Rente. Versprechen gibt es genug: Für das sinkende Rentenniveau soll es eine "Haltelinie" geben, die Mütterrente nochmals erweitert, die Ost-Renten sollen an die West-Renten angeglichen und niedrige Renten aufgestockt werden - jedes Vorhaben würde über Jahrzehnte Milliarden kosten.

Hier kann man nur warnen. Die Generation der Baby Boomer geht demnächst in Rente. Der Anteil der Alten an der Bevölkerung erhöht sich bis 2037 von heute 34 auf 56 Prozent; bis 2060 verdoppelt er sich. Die Lebenserwartung der 65-Jährigen steigt bis 2060 um sechs Jahre, für Männer auf 88, für Frauen auf 91 Jahre. Die Zahl der Geburten ist zuletzt ein wenig gestiegen, auf 1,56 Kinder je Frau. Bleibt dies so, verläuft die Entwicklung zwar etwas langsamer, am Problem selbst ändert sich jedoch nichts. Heute geborene Kinder werden erst 2040 aktiv zum Wirtschaftsleben beitragen, wenn der demografische Wandel längst Realität ist. Die Zahlen mögen sich je nach je nach Zuwanderung und Wirtschaftslage etwas ändern, der Trend jedoch ist eindeutig.

Die Folgen: Die Rentenbeiträge steigen bis 2030 von 18 auf 22 Prozent, bis 2040 auf 24 und bis 2060 auf 26 Prozent. Das Rentenniveau vor Steuern sinkt von heute 47 bis 2040 auf rund 43, bis 2060 auf knapp 41 Prozent. Diese Zahlen zeigen: Es gibt keinerlei Spielraum für Wahlgeschenke. Der jetzigen Rentnergeneration geht es besser als jeder anderen vorher und vermutlich auch nachher. Schlimm genug, dass die Rente mit 63 und die Erweiterung der Mütterrente 2014 die Rentenfinanzen auch über 2030 hinaus stark belasten. Die Politik darf die Last der kommenden Generationen nicht noch weiter vergrößern.

Heute bezieht ein Rentner seine Leistung durchschnittlich 20 Jahre lang, das ist doppelt so viel wie 1960. Bereits seit 1989 hat die Politik reagiert: Rentner müssen geringere Leistungen hinnehmen, die Beitragszahler höhere Sätze und höhere Altersgrenzen und die Steuerzahler einen gestiegenen Bundeszuschuss zur Rentenkasse. Heute steigen die Renten langsamer als die Einkommen; deswegen beträgt das Rentenniveau vor Steuern, das 1990 noch bei 55 Prozent lag, nur noch 47 Prozent. Wegen all dieser Kürzungen gibt es heute für die Politik nur noch wenige Stellschrauben.

Beamte und Selbständige in die Rentenversicherung? Das bringt in Wirklichkeit nichts

Aber es gibt sie. Um den Anstieg der Beiträge zu bremsen, sollte man die Beitragsbemessungsgrenze, die heute bei 74 400 Euro/Jahr liegt, um ein Drittel anheben. Betroffen wären davon Versicherte mit hohem Einkommen; sie müssten heute mehr zahlen, erhielten dafür später aber auch höhere Renten. Sozial ungerecht ist es, Gehalt, das im Rahmen einer Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge investiert wird, von Sozialabgaben zu befreien. Das führt für alle zu niedrigeren Anpassungen, ein Ausgleich über eine Betriebsrente erfolgt bei niedrigen Einkommen aber nur selten. Es ist daher falsch, dass die Entgeltumwandlung ausgeweitet werden soll, was zudem wegen geringerer Beiträge die Finanzprobleme der Rentenversicherung noch vergrößert.

Zu den beliebten Mythen gehört es, man müsse nur die Beamten in die Rentenkasse einzahlen lassen, dann ließen sich die Probleme der Rente schon lösen. Das hat nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Man müsste erst einmal das Grundgesetz ändern, wofür sich keine Mehrheit finden wird. Auch hätte die Rentenversicherung für die Pensionäre aufzukommen. Die Beamten wären wegen ihrer längeren Lebenserwartung ein schlechtes Geschäft für die Rentenversicherung. Eine Versicherungspflicht insbesondere für Solo-Selbständige wäre, weil viele im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind, sozialpolitisch sinnvoll, doch könnten viele die vollen Beiträge nicht aufbringen; daran ist bislang eine Lösung gescheitert. Langzeitarbeitslose müssen wieder in die Rentenversicherung einbezogen werden; sie gehören heute zu oft zur Klientel der Grundsicherung. Auf höhere Bundeszuschüsse zu setzen, ist riskant, sie steigen bis 2060 ohnehin von vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf 5,6 Prozent.

Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet nicht gleich Rentnerarmut. Derzeit ist sie kein Problem. Die Armutsquote ist bei Rentnern mit 2,5 Prozent nur halb so hoch wie bei der Gesamtbevölkerung. Rentnerarmut ist meist Folge von Einkommensarmut. Doch sie nimmt zu und wird, wenn das Rentenniveau sinkt, für einzelne Risikogruppen weiter zunehmen, aber immer noch unter dem Gesamtdurchschnitt liegen. Die Politik will eine "Haltelinie" ziehen, bis zu der das Rentenniveau nur sinken darf. Offen ist, wo sie liegen soll und wer das bezahlt. Es wäre sehr teuer: Bei einer Anhebung des Niveaus um vier Prozent würde der Beitragssatz um zwei weitere Prozentpunkte steigen. Mit der geplanten "Lebensleistungsrente", die niedrige Renten bei Bedürftigkeit beider (!) Ehegatten über das Grundsicherungsniveau heben soll, ließe sich wegen der engen Voraussetzungen Rentnerarmut nur selten vermeiden. Die, die sie erhielten, wären zumeist ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen. Der Ansatz taugt nichts.

Für die Zeit nach 2030 führt an einer weiteren Anhebung der Altersgrenzen kein Weg vorbei, wenn das Rentenniveau nicht so stark sinken und der Beitragssatz nicht so stark steigen soll. Sinnvoll wäre ein Automatismus, nach dem - wie in Dänemark, Italien, Holland oder Norwegen - die Altersgrenze mit der Lebenserwartung steigt. Vorgeschlagen wird ein Verhältnis von zwei zu eins. Die um sechs Jahre weiter steigende Lebenserwartung darf nicht allein von den Beitragszahler getragen werden. Doch ein höheres Rentenalter bewirkt keine Wunder. Arbeiten Versicherte länger, zahlen sie länger Beiträge, erwerben damit aber auch höhere Renten. Gegenüber der Altersgrenze 67 spart die Rentenversicherung den Zuschlag, den sie bei einer erst nach der Regelaltersgrenze beginnenden Rente hätte zahlen müssen, je Jahr sind es sechs Prozent der Rente. Die höheren Renten können die Minderung des Rentenniveaus auffangen. Eine durch tarifvertragliche Leistungen abgesicherte stärkere Flexibilisierung der Altersgrenzen, die ab 2017 kommen soll, könnte selbst für Berufe mit besonderer körperlicher Belastung ein höheres Rentenalter zumutbar machen. Solche tarifvertraglichen Ansätze, die durch die Rente mit 63 verschüttet wurden, sollten wiederbelebt werden.

Besonders für diese Versicherten müssen die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung, der Prävention und der Rehabilitation ausgebaut werden. Um Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn zu kompensieren, besteht ab 2017 die Möglichkeit, schon ab 50 zusätzliche Beiträge zu entrichten.

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