Außenansicht:Von Amerika lernen

Außenansicht

Axel Halfmeier, 48, lehrt Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung sowie internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Leuphana Universität Lüneburg. Er forscht zu Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes.

(Foto: oh)

Der VW-Abgas-Skandal zeigt: Deutschland braucht das Instrument der Sammelklage im Interesse der Verbraucher.

Von Axel Halfmeier

Viele im Abgasskandal durch VW betrogene Kunden werden in den Vereinigten Staaten eine Entschädigung erhalten - im Gespräch sind 5000 Dollar, betroffene Autos werden auf Wunsch zurückgekauft. Außerdem muss VW einen Fonds zur Kompensation der verursachten Umweltschäden einrichten. All dies wird gerade zwischen den amerikanischen Behörden, den dortigen Sammelklägern und VW verhandelt. Gleichzeitig weigert sich VW aber, die in den USA einvernehmlich erzielte Lösung auf Deutschland zu übertragen. Das nennt man "Regulierungs-Arbitrage": VW nutzt das Gefälle der Rechtsordnungen, um seine Verluste zu minimieren und die Vorstandsboni hochzuhalten, auf Kosten von Verbrauchern und Umwelt.

Woher diese Ungerechtigkeit gegenüber deutschen Autokäufern? Das Verbraucher- und Umweltrecht ist bei uns zahnlos, weil Instrumente zur Durchsetzung fehlen. Dazu bräuchte man entweder starke Behörden oder die effektive Bündelung von Individualrechten. In Deutschland gibt es weder das eine noch das andere. Das Kraftfahrt-Bundesamt agiert als Lehrbuchbeispiel für regulatory capture, also die Unterordnung einer Behörde unter die Partikularinteressen der Industrie. Die manipulierten Autos lässt man weiterfahren. Wenn Umweltverbände nach dem Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht beantragen, werden ganze Aktenordner geschwärzt, um die Branche zu schützen.

Aber auch für einzelne Verbraucher ist es in Deutschland weitgehend sinnlos, der Übermacht von VW entgegenzutreten. Eine der wenigen Klagen wurde vom Landgericht Bochum im März mit dem erstaunlichen Argument abgewiesen, dass der vorschriftswidrig überhöhte Abgasausstoß nur ein Bagatellmangel sei; der Käufer habe schlicht auf die Nachbesserungsversuche von VW zu warten.

In den USA ermöglicht das Instrument der Sammelklage eine Bündelung der Ansprüche aller Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich widersprechen. So wird die in einem komplexen Fall nötige Expertise und Schlagkraft geschaffen und Druck auf die Beklagten ausgeübt. In Deutschland ist dies nur über organisatorisch aufwendige Abtretungsmodelle denkbar, die von der Initiative jedes einzelnen Verbrauchers abhängen.

Betrogene Anleger genießen Schutz, nicht jedoch Verbraucher und die Umwelt

Über Sammelklagen und andere Varianten des kollektiven Rechtsschutzes wird auch in Europa seit Jahren diskutiert. Die EU-Kommission hat 2013 empfohlen, dass alle Mitgliedstaaten Kollektivverfahren einführen sollten; viele haben dies auch schon getan. In Deutschland wurde dagegen ein Gesetzentwurf der Grünen für ein auf individueller Initiative beruhendes Gruppenverfahren durch die Regierungskoalition im Bundestag abgelehnt. Eine umfassende Studie des Umweltbundesamtes hat jüngst die Ausweitung der Verbandsklage vorgeschlagen, bisher erfolglos. Nur für Kapitalanleger gibt es in Deutschland eine Sonderregelung, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Dieses wird jetzt relevant, denn viele Investoren haben VW wegen der mit dem Abgasskandal verbundenen Fehlinformation der Kapitalmärkte auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt. Den VW-Kunden und der Umwelt hilft dieses Gesetz aber nicht.

Die Gegner von Sammelklagen bringen zwei Argumente vor: Erstens seien diese oft "missbräuchlich" - also: unberechtigt - und zweitens viel zu teuer. Die Missbrauchstheorie wird von der empirischen Forschung nicht bestätigt; selbst in den USA ist die Forschungslage keineswegs eindeutig. Im Gegenteil: Erfolgshonorare führen dort dazu, dass sich Anwälte die aussichtsreichen Fälle heraussuchen, in denen das Fehlverhalten des Beklagten offensichtlich ist. Daher ist VW für die Klägeranwälte ein gefundenes Fressen. Die Sanktionierung rechtswidrigen Verhaltens ist aber kein Missbrauch. Ein Missbrauch der Rechtslage liegt eher darin, dass Unternehmen die mangelhafte Rechtsdurchsetzung in Deutschland für profitable Rechtsbrüche nutzen.

Es bleibt das Kostenargument: Sollen Anwälte mit der Durchsetzung von Verbraucher- und Umweltinteressen viel Geld, ja Millionenbeträge verdienen? Die Industrieseite warnt vor einer "Klageindustrie". Diese Warnung ist sowohl aus moralischer wie aus ökonomischer Sicht unberechtigt. Schon heute verdienen die großen Anwaltsfirmen viele Millionen mit der Durchsetzung der ökonomischen Interessen ihrer Mandanten. Daran ist nichts auszusetzen, weil qualifizierte, kompetente und harte Arbeit auch einen guten Lohn verdient. Warum aber nur die Vertretung von Industrieinteressen reich machen darf, nicht aber die von Verbraucher- und Umweltbelangen, ist nicht zu verstehen.

In ökonomischer Hinsicht gilt: Ja, die Rechtsdurchsetzung in einer komplexen Industriegesellschaft kostet Geld. Derartige Prozesse werden nicht - wie es vielleicht ein medial verklärtes Bild des Anwaltsberufs noch suggerieren mag - von Einzelkämpfern wie in der Fernsehserie "Liebling Kreuzberg" geführt, sondern von hochkarätig besetzten Teams aus Juristen, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Technikern und anderen Experten. Wie bei jeder volkswirtschaftlichen Betrachtung sind hier aber nicht nur die Kosten zu berücksichtigen, auch der Nutzen muss in das Kalkül eingehen. Dieser ist schwer zu quantifizieren, dürfte aber erheblich sein. Die Herrschaft des Rechts - anstelle der Willkür bloßer Machtausübung durch den wirtschaftlich Stärkeren - ist für unsere Gesellschaft und für unsere Ökonomie von grundlegender Bedeutung. Wer die Rechtsdurchsetzung vernachlässigt, verliert die Zustimmung in der Bevölkerung und setzt auch ökonomisch falsche Anreize: Wenn Unternehmen damit rechnen können, selbst bei gravierenden Rechtsverstößen ungeschoren davonzukommen, entsteht eine Räuberökonomie anstelle einer nachhaltigen, geordneten und damit auch effizienten Wettbewerbsordnung. Es greift zu kurz, wenn man Rechtsdurchsetzung nur als Kosten-, nicht aber auch als Nutzenfaktor sieht.

Das Bundesjustizministerium und nun auch die Verbraucherschutzminister der Länder haben schon mehrfach den Entwurf einer voraussichtlich sehr bescheidenen "Musterklage" für Verbraucherverbände angekündigt. Dieser Vorschlag muss endlich auf den Tisch, damit seine Vor- und Nachteile offen diskutiert werden können. Insbesondere ist zu fragen, ob die nur sehr knapp ausgestatteten Verbraucherverbände wirklich die richtigen Kläger sind, und wie die Finanzierung derartiger Verfahren ermöglicht wird. Eins steht aber mit dem VW-Skandal fest: Für die Durchsetzung des Verbraucher- und Umweltrechts muss noch viel getan werden. Eine deutsche Sammelklage ist überfällig.

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