Süddeutsche Zeitung

Außenansicht:Toleranz, nicht Bequemlichkeit

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Der Streit um das Kopftuch für Richterinnen darf nicht die Neutralität der Justiz gefährden.

Von Klaus Staeck

Als ich eingeschult wurde, in einem Dorf in der Dübener Heide, trugen fast alle Frauen ein Kopftuch - aus praktischen Gründen bei der Feldarbeit oder einfach aus Gewohnheit. Mit Religion hatte dies nichts zu tun. Anders heute. Prozesse bis zum Bundesverfassungsgericht haben die Kopfbedeckung politisch aufgeladen und die Kluft zwischen Befürwortern und Gegnern vertieft.

Durch eine höchstrichterliche Entscheidung hat dieser Tage eine Muslima das Recht erstritten, bei der Arbeit in einer Kita ein Kopftuch zu tragen, "solange sich daran keine Konflikte entzünden". Was so salomonisch klingt und mit religiöser Selbstbestimmung der Klägerin begründet wird, überzeugt nicht. Schließlich ist die Kita meist die Vorstufe zur Schule, deren Besuch der Staat zur Pflicht macht. Dem Kita-Streit vorausgegangen war die Klage einer Lehrerin, die für das Recht kämpfte, auch im Unterricht ein Kopftuch tragen zu können. Auch hier hatte es sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 2015 leider recht leicht gemacht, als es zwischen einer "hinreichend konkreten Gefahr" und einer "abstrakten Gefährdung" des Schulfriedens unterschied. Kaum verwunderlich, dass konservativ-religiöse muslimische Verbände gegen das Verbot kämpfen, weil es angeblich die Integration hemmt. Wer ernsthaft an Integration in unsere und nicht irgendeine Gesellschaft interessiert ist, könnte ja auch im Interesse des allgemeinen gesellschaftlichen Friedens von selbst auf die Idee kommen, aus freien Stücken im Unterricht auf dieses streitbefangene Tuch zu verzichten. Es gibt in Zeiten schwindenden Vertrauens auch in die staatlichen Institutionen genügend Bequemlichkeit und Feigheit, die sich als Toleranz tarnen.

Während in Bayern beim Thema Kopftuch im Gerichtssaal und speziell auf der Richterbank noch auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gewartet wird, hat jetzt der baden-württembergische Justizminister einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes" vorgelegt, der Klarheit schaffen soll. "Das Gesetz dient der Sicherung des Vertrauens der Verfahrensbeteiligten und der Allgemeinheit in die Neutralität der Justiz bei gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren, der Vermeidung des Anscheins einer Voreingenommenheit und der Konkretisierung einer Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Religion mit einer begrenzten Trennung zwischen Religionsausübung und staatlicher Tätigkeit im Bereich der Justiz" heißt es im Entwurf. Der erste Satz der Begründung spricht eine Selbstverständlichkeit aus, die nicht oft genug wiederholt werden kann: "Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes haben ihre Aufgaben als Sachwalter des ganzen Volkes neutral und unparteiisch zu erfüllen".

Deutschland ist ein säkularer Staat in der Tradition der Aufklärung

Darum geht es, um die Wahrung der weltanschaulichen Neutralität, die keiner Verwässerung, aus was für religiös begründeten Motiven auch immer, ausgesetzt werden darf. Auch die Religionsfreiheit konkurriert mit anderen Grundrechten. Die Neutralität des Gerichts und die Ausstrahlung der Neutralität des Gerichts in der Öffentlichkeit darf nicht infrage gestellt werden. Bleibt zu hoffen, dass die in Stuttgart regierenden Christdemokraten und Grünen die verbindliche Festlegung ebenso vertreten und den Entwurf nicht wieder weich spülen. Wir sind es unserem Rechtssystem schuldig, dass die bewährten Regeln des säkularen Staates nicht wegen einer Mischung aus Harmoniesucht und Leichtfertigkeit gelockert oder gar zur Disposition gestellt werden. Bei allem Respekt vor der Religionsfreiheit bedürfen gerade Straf- und Strafprozessrecht klarer, verbindlicher Regeln.

Insoweit war auch das Urteil des Ersten Senats des Verfassungsgerichts nicht hilfreich, als es die Entscheidung über das Kopftuch vor allem davon abhängig macht, ob die Betreffende das Tuch als "für sich verpflichtend empfindet" oder auch nicht. Eine Frage von derartig öffentlichem Interesse kann nicht in den Entscheidungsbereich jedes Einzelnen verlagert werden. Wer sich vor Gericht verantworten muss, hat Anspruch auf neutrale und objektive Richter.

Zwischen den baden-württembergischen Regierungsparteien ist vor allem die Frage streitbefangen, ob in Sachen Kopftuch die Schöffen den Berufsrichtern gleichzustellen sind oder nicht. Dass ein Kopftuchverbot auf der Richterbank auch für Schöffen zu gelten hat, scheint mir selbstverständlich zu sein. Auch die ehrenamtlichen Laienrichter sind nun einmal Richter mit voller Entscheidungsgewalt. Ein Blick in das Gerichtsverfassungsgesetz könnte den Streit schnell beenden. Im Paragrafen 29 ist dort klar geregelt: "Das Schöffengericht besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzendem und zwei Schöffen". Wenn es nach dem Umfang der Sache erforderlich erscheint, "kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Zuziehung eines zweiten Richters beschlossen werden". Selbst in diesem Fall kann es bei der Urteilsfindung zwischen Richtern und Schöffen durchaus pari stehen. Auch aus Paragraf 76, der die Besetzung der großen und kleinen Strafkammern regelt, ergibt sich zunächst kein Hinweis auf eine unterschiedliche Behandlung von Richtern und Schöffen, wenn auch bei Stimmengleichheit das Votum des Vorsitzenden Richters maßgeblich ist. Es bleibt rätselhaft, aus welchen Gründen diese beim Tragen eines Kopftuches nun unterschiedlich behandelt werden sollen. Der Hinweis, wer mit einem Richter nicht einverstanden sei, könne ja notfalls einen Befangenheitsantrag stellen mit ungewissem Ausgang, ist nicht zielführend. Zeugen ist diese Möglichkeit schon einmal verwehrt.

Zu den Gewissheiten unseres Zusammenlebens gehört die durch die Verfassung garantierte individuelle Religionsfreiheit. Gleichermaßen genießen wir die Vorzüge des Rechtsstaates mit seiner ordentlichen Gerichtsbarkeit. Zwar ist unser Staatswesen nicht laizistisch organisiert wie in Frankreich. Wir haben aber einen säkularen Staat in der Tradition der Aufklärung mit dem Versprechen kultureller Vielfalt und individueller Religionsfreiheit zu verteidigen.

Es ist bedauerlich, dass aus dem Ringen um das Kopftuch ohne Not ein Bekenntnisstreit geworden ist, der nun auch politisch ausgefochten wird und weder dem Religions- noch dem gesellschaftlichen Frieden dient und nach Lage der Dinge wieder vor den Karlsruher Richtern zu landen droht. Eines haben die Auseinandersetzungen um das in Baden-Württemberg zu beschließende Gesetz gelehrt. Im Interesse der Rechtssicherheit bedarf es dringend einer bundeseinheitlichen Regelung, die auch in Karlsruhe Bestand hat.

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Quelle:
SZ vom 16.12.2016
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