Süddeutsche Zeitung

Außenansicht:Politik der Unsicherheit

Das Versagen nach dem Versagen: Aus Angst vor der öffentlichen Meinung verschärfen Regierung und Opposition die Probleme der deutschen Sicherheitsbehörden. Gleichgültig wird darüber hinweggegangen, dass Menschenleben gefährdet sind.

Von Wolfgang Seibel

Zwei Schlüsselereignisse prägen seit längerer Zeit die Diskussion über Polizei und Nachrichtendienste. Das eine ist die Aufdeckung der zum Teil unfassbaren Fahndungspannen bei der Aufklärung der Mordserie an Immigranten, die später der rechtsextremistischen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" zugeordnet werden konnten. Das andere betrifft die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden. Beide Episoden haben dazu geführt, dass die Öffentlichkeit den Sicherheitsbehörden zunehmend misstraut. Als Folge geht der politische Betrieb geradezu dilettantisch mit seiner Kontrollaufgabe um,

die Verantwortung wird opportunistisch abgewälzt.

Lehrreich ist zunächst die Erkenntnis, dass die Fahndungspannen bei der Aufklärung der NSU-Morde ihre Ursachen nicht zuletzt in einer Politisierung von Sicherheitsfragen hatten. Mehrmals scheiterte in den Jahren 2004 bis 2006 der Versuch der zuständigen Länderpolizeibehörden, die Ermittlung auf das Bundeskriminalamt zu übertragen. Das wäre dem Charakter der Verbrechen als länderübergreifende terroristische Gewaltakte angemessen gewesen. Dies unterblieb nicht aus fachlichen Gründen, sondern weil die Leitung der bayerischen Landespolizei einem Konflikt mit dem in dieser Frage - wie man fälschlich annahm - widerstrebenden Bundeskriminalamt aus dem Weg gehen wollte.

Ein zweiter Versuch scheiterte dann am Bundesinnenministerium, das seinerseits keinen Konflikt mit den Länderpolizeibehörden wollte. Ferner: Als die Kölner Polizei den später dem NSU-Tätertrio zugeordneten Nagelbombenanschlag vom 9. Juni 2004 in Köln in einem ersten Bericht als Akt "terroristischer Gewaltkriminalität" einstufte, wurde sie vom Düsseldorfer Innenministerium zurückgepfiffen. Die Einstufung des Anschlags als das, was er tatsächlich war, nämlich ein Terrorakt, wurde ausdrücklich untersagt. Sie hätte ebenfalls die Übertragung der Gesamtermittlung auf den Generalbundesanwalt und das BKA ausgelöst. Auch hier siegte politisches Kirchturmdenken über fachliche Professionalität. Die unaufgeklärte Mordserie forderte noch fünf weitere Opfer.

Insgesamt ist der Eindruck entstanden, ein wirrer Aktionismus sei verantwortlich für die Ermittlungspannen. Das Gegenteil ist eher wahr: Die Einmischung politischer Instanzen hat auch dazu geführt, dass Polizei und Verfassungsschutz ihre Arbeit nicht gemacht haben. So kommt aber erst gar nicht die Idee auf, dass es sich bei der Zusammenarbeit des Auslandsnachrichtendienstes BND mit den USA ähnlich verhalten könnte. Kern dieser politischen Affäre ist die Auswertung elektronischer Kommunikation mit Drittländern mithilfe von Schlüsselbegriffen, der sogenannten Selektoren. Deren Gebrauch, vornehmlich im Internetverkehr, löst eine entsprechende automatische Erfassung aus.

Niemand hat bisher ernsthaft bestritten, dass diese automatisierte Auswertung elektronischer Massendaten die unabdingbare Voraussetzung für die Aufklärung und Bekämpfung schwerer und schwerster Kriminalität ist: von illegalem Waffenhandel, der Weiterverbreitung von Nuklearmaterial, von Menschenhandel und Drogenschmuggel, von internationalem Terrorismus. Ebenso unbestreitbar ist, dass alle Kontrollinstanzen, auch die politischen, ständig abwägen müssen. Denn der Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung einerseits und der Schutz von Menschenleben andererseits konkurrieren regelmäßig miteinander.

Von einer solchen Abwägung ist derzeit in der öffentlichen Diskussion über die umstrittene Zusammenarbeit von BND und NSA jedoch kaum etwas zu hören. Mit bemerkenswerter Gleichgültigkeit, die an das Politik- und Behördenversagen bei der Aufklärung der NSU-Morde erinnert, wird über die Gefährdung von Menschenleben hinweggegangen, die sich aus der Offenlegung geheimhaltungsbedürftiger Arbeitsformen der Nachrichtendienste ergeben kann.

Auch die Regierung verzichtet weitgehend darauf, die Bevölkerung darüber aufzuklären, was wirklich auf dem Spiel steht. Dies führt wiederum zu Kontrollreflexen, die den Schutz der Grundrechte nicht stärken, sondern schwächen. Etwa zur Forderung nach Herausgabe der sogenannten Selektorenlisten. Angesichts der Tatsache, dass dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages zugänglich gemachte Geheimdienstdokumente wenig später auf der Internet-Plattform Wikileaks zu finden waren, könnte man Waffenschmuggler, Geldwäscher, Menschenhändler und Terroristen auch gleich zu Dienstbesprechungen des BND einladen. Nicht einen Augenblick dürfte man im Bundeskanzleramt erwogen haben, dem Ansinnen auf Herausgabe der Selektorenlisten nachzugeben. Statt dies mit allen guten Gründen bekannt zu geben, verwies man jedoch auf das Zustimmungserfordernis der USA, wohl wissend, wie die amerikanische Reaktion auf diese neuerliche deutsche Irrationalität im Umgang mit der eigenen Sicherheit ausfallen würde.

Die Flucht aus der Verantwortung ist also mit Händen zu greifen. Zu den Kollateralschäden zählen neue Irritationen im deutsch-amerikanischen Verhältnis, vor allem aber grundlegende Zweifel an der deutschen Zuverlässigkeit in der internationalen Sicherheitszusammenarbeit. Dies nimmt inzwischen abenteuerliche Formen an, deren innenpolitische Muster an den NSU-Skandal erinnern. Als Retourkutsche für die Verweigerung der Einsichtnahme in die vom BND genutzten Selektorenlisten der NSA versagt das Geheimdienst-Kontrollgremium des Bundestages die Genehmigung von Abhörmaßnahmen, deren Zweck dem Vernehmen nach die Bekämpfung illegalen Waffenhandels ist.

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, zuständig unter anderem für die IT-Sicherheit des Parlaments, weigert sich, die zuständige Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz, an der Aufklärung des bisher schwerwiegendsten Hackerangriffs auf das oberste Verfassungsorgan zu beteiligen. Dieser unfassbar fahrlässige Umgang mit der Integrität des Parlaments durch die eigene Vizepräsidentin und die Neutralisierung einer Sicherheitsbehörde in deren ureigenstem Aufgabenbereich wird im politischen Berlin mehr oder weniger kommentarlos hingenommen.

Aus der Sicht des Bürgers bietet sich das Bild einer Negativ-Koalition der politischen Klasse über die Grenzen von Regierung und Opposition hinweg, die den Schutz der demokratischen Kerninstitutionen und elementarer Grundrechte untergräbt. Dazu gehört im Besonderen der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit.

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SZ vom 09.06.2015
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