Süddeutsche Zeitung

Außenansicht:Die Kontrolle der Geheimdienste ist ein makaberer Witz

Nach jedem Attentat wird gefordert, die Geheimdienste besser auszustatten. Dabei haben sie bereits jetzt eine Lizenz zum Gesetzesbruch.

Ein Gastbeitrag von Wolfgang Nešković

Nach den Attentaten von Paris wurde auch in der deutschen Politik der Ruf nach noch schärferen Sicherheitsgesetzen laut. Originalton des CSU-Chefs Horst Seehofer: "Der Staat muss den Bürgern geben, was ihnen die Terroristen nehmen wollen, nämlich die Sicherheit." So fordert Seehofer unter anderem, Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz zu stärken.

Mit diesen Forderungen unterstellt er gleichzeitig, dass es zu mehr Sicherheit führt, wenn diese erfüllt werden. Er übersieht dabei jedoch, dass es bislang keine umfassende und nachvollziehbar belegte unabhängige Überprüfung gegeben hat, ob und in welchem Umfang die Nachrichtendienste tatsächlich als Frühwarnsystem für Politik und Polizei nennenswerte Erfolge vorzuweisen haben. Es wird den Nachrichtendiensten gleichsam in Form eines Glaubensbekenntnisses unterstellt, dass sie mit ihrer Arbeit zum Beispiel Terroranschläge verhindern oder verhindert haben.

Nachfragen von Journalisten oder Parlamentariern, die auf nachprüfbare Belege für entsprechende "Erfolgsmeldungen" abzielen, werden unter Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht regelmäßig blockiert. Das ist höchst komfortabel. Mit der Unüberprüfbarkeit nachrichtendienstlicher "Erfolgsmeldungen" sichern sich die Nachrichtendienste ihre Existenz und schaffen gleichzeitig die Voraussetzungen für eine im öffentlichen Dienst exklusive Stellenvermehrung.

"Mythos des Geheimen"

So begünstigt der "Mythos des Geheimen" ein teures, ständig expandierendes System, ohne dass die Allgemeinheit, die die Dienste finanziert, zuverlässig weiß, ob die mitgeteilten Erfolge auch wirklich eingetreten sind. Das mittlerweile in jeder anderen Behörde oder jedem Unternehmen übliche "Controlling" muss auch bei den Geheimdiensten - durch Öffentlichkeit und Parlament - selbstverständlich werden.

Der jüngst veröffentlichte CIA-Folterreport des US-Senats belegt, dass zum Beispiel das CIA-Folterprogramm nach dem 11. September - entgegen allen öffentlichen Beteuerungen der Regierung und der CIA - nicht "notwendig und unentbehrlich" gewesen ist, um "ganz bestimmte terroristische Verschwörungen zu vereiteln und ganz bestimmte Terroristen festzunehmen". Dieser Bericht ist ein Novum in der Historie der Nachrichtendienste. Erstmals hat der Hinweis auf die Geheimhaltung nicht verhindern können, dass eine sechs Millionen Dokumente umfassende Auswertung eines bestimmten nachrichtendienstlichen Programms stattfinden konnte - und die wesentlichen Ergebnisse der Öffentlichkeit mitgeteilt wurden.

Nicht erst seit dem NSU-Skandal ist ein Vertrauensvorschuss für die Ermittler unberechtigt

Diese Evaluierung hat ergeben, dass die Menschen in den USA von der CIA über die Wirksamkeit ihrer "Arbeit" schlicht belogen worden sind. Warum sollten unsere Nachrichtendienste nicht in gleicher Weise mit unüberprüfbaren "Erfolgsmeldungen" Existenzsicherung betreiben? Der "Vertrauensvorschuss", den Innenminister de Maizière für die Sicherheitsbehörden einfordert, ist - zumindest für die Nachrichtendienste - unberechtigt. Hier sei nur auf die NSU-Mordserie hingewiesen, die ein beispielloses Waterloo der Sicherheitsbehörden offenbart hat. Eine Vielzahl von Untersuchungsausschüssen hat umfangreiche und unfassbar peinliche Defizite und Pannen - insbesondere bei den Nachrichtendiensten - festgestellt. Eine wirksame Erfolgskontrolle nachrichtendienstlicher Arbeit durch Öffentlichkeit und Parlament hätte demnach dazu beitragen können, Menschenleben zu retten.

Auch deswegen brauchen wir eine wirksame Kontrolle der Nachrichtendienste. Die gegenwärtige Kontrolle ist ein makaberer Witz. Zwar haben sich kürzlich Koalitionspolitiker - unmittelbar vor den Anschlägen in Paris - auf der Fachebene darauf geeinigt, die Rechtsgrundlagen und die Kontrollen für die Nachrichtendienste verbessern zu wollen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob angesichts der gegenwärtigen Lage die geplanten Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden. Unabhängig davon sind die mitgeteilten Veränderungen ungeeignet, eine wirksame Kontrolle sicherzustellen. Sie leiden allein schon daran, dass sie ein zentrales Defizit der geltenden Kontrolle nicht beseitigen.

Wir brauchen ein Sonderstrafrecht für die Geheimdienstkontrolle. Solange es das nicht gibt, haben die Mitarbeiter der Nachrichtendienste und des Kanzleramts gewissermaßen eine Lizenz zum Lügen und zum Gesetzesbruch.

Zum Wesen des Rechts gehört seine Verbindlichkeit. Um diese zu sichern, formuliert der Gesetzgeber regelmäßig Sanktionen für den Fall einer Gesetzesverletzung. Das härteste Sanktionssystem, das unserer Rechtsordnung kennt, ist das Strafrecht. Es kommt immer dann zum Zuge, wenn bestimmte Rechtsgüter eines erhöhten Schutzes bedürfen und der Gesellschaft signalisiert werden soll, dass die Verletzung dieser Rechtsgüter in besonderer Weise - eben durch das Strafrecht - ahndungswürdig ist.

Dem Übereifer der Nachrichtendienste schutzlos preisgegeben

Diese Voraussetzungen sind bei der Geheimdienstkontrolle offenkundig gegeben. Die Geheimdienstkontrolle gehört zum Kernbereich parlamentarischer Kontrolle über die Regierung. Das liegt daran, dass das Parlament in diesem Bereich praktisch und rechtlich eine justizersetzende Funktion einnimmt. Der Schutz der Grundrechte der Bürger liegt in den Händen des Parlaments, wenn es die Kontrolltätigkeit der Regierung über die Geheimdienste überwacht. Ohne eine gewissenhafte Ausübung dieser Kontrolltätigkeit sind die Bürger und Bürgerinnen dem Überwachungseifer der Nachrichtendienste schutzlos preisgegeben.

Die Bürgerinnen und Bürger können deswegen in ihren Grundrechten nur dann wirksam geschützt werden, wenn bei der Geheimdienstkontrolle auch das Strafrecht mit seiner Abschreckungswirkung zum Einsatz kommt. Es stellt einen unerträglichen Wertungswiderspruch dar, wenn "Schwarzfahren" oder das Doping von Sportlern strafrechtliches Unrecht darstellt, während zum Beispiel das Belügen oder Irreführen der parlamentarischen Kontrolleure straffrei bleibt.

Ein Sonderstrafrecht für Amtsträger im Bereich der Geheimdienstkontrolle könnte ganz entscheidend dazu beitragen, Rechtsverletzungen zu verhindern. Dazu müsste zum Beispiel gehören, Dienstvorgesetzte oder das Kontrollgremium nicht, falsch oder irreführend zu informieren. Gerade bei Amtsträgern wirken mögliche strafrechtliche Sanktionen besonders abschreckend. Schließlich drohen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen, sondern auch der Verlust des Amtes mit allen damit verbundenen Konsequenzen, zum Beispiel der Verlust von Pensionsansprüchen.

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Quelle:
SZ vom 11.12.2015
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