Süddeutsche Zeitung

Außenansicht:Bequemlichkeit schadet

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Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministers gegen Hass im Internet ist richtig und die Kritik daran meist unfair.

Von Maram Stern

Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Vorstoß gegen Hass und Hetze im Netz unternommen, der wegweisend für ganz Europa sein kann. Nachdem viele ihn zuvor aufgefordert hatten, endlich zu handeln, hagelt es nun heftige Kritik. In einer "Deklaration für die Meinungsfreiheit" wandten sich mittlerweile mehr als 20 Organisationen, Unternehmensverbände und Experten strikt gegen den Gesetzentwurf. Der Blick auf die dort vorgebrachten Argumente lässt einen allerdings irritiert und ratlos zurück.

Ein Kernargument lautet, es sei Aufgabe der Justiz zu bestimmen, was strafbar ist und was gelöscht werden muss. Das stimmt natürlich und klingt einleuchtend. Nur trifft es den Sachverhalt, um den es hier geht, überhaupt nicht. Natürlich können Social-Media-Anbieter keine Gerichtsurteile verhängen und Strafen aussprechen. Sie sollen es auch nicht. In Wahrheit geht es einfach darum, Nutzer zu sperren, die beispielsweise mit ihren Kommentaren den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

Der Einwand, ein Unternehmen könne nicht entscheiden, ob dieses Delikt tatsächlich erfüllt ist, läuft ins Leere. Die Rechtsprechung ist meistens eindeutig. Und schon jetzt handeln Internet-Unternehmen auch von sich aus. Allerdings geschieht das noch immer viel zu langsam, viel zu selten und oft erst auf mehrfachen Hinweis von Nutzern hin oder nach Medienberichten. Dabei ist es doch so, dass strafbare Inhalte überhaupt erst auf sozialen Netzwerken öffentlich gemacht werden und dort lange Zeit erreichbar sind, bevor die Justiz ins Spiel kommt. Man muss also von den Unternehmen verlangen können, dass sie eine eigene Einschätzung zur Rechtmäßigkeit von Inhalten entwickeln und entsprechend den Gesetzen die Verbreitung von Hass und Hetze unterbinden.

Die Unternehmen behaupten, eine Entscheidung falle ihnen gerade in Grenzfällen besonders schwer. Damit geben sie implizit zu, dass auch sie natürlich die vielen eindeutigen Fälle kennen. Zugleich maßen sie sich eine Tragweite ihrer Entscheidung an, die diese nicht hat. Natürlich sind die Unternehmen nicht die letzte Instanz. Sie ersetzen nicht die Gerichte. Wer sich unrechtmäßig behandelt fühlt, dem steht der Rechtsweg offen, und am Ende entscheidet die Justiz. Wer den Anschein erweckt, dass der Maas'sche Gesetzentwurf die Meinungsfreiheit einschränkt, der verfehlt das Thema. Heiko Maas geht es um eine besondere Form der Meinungsäußerung, nämlich beleidigende, drohende und hetzerische Aussagen gegenüber anderen. Die sind jetzt schon nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, sondern strafbar.

Unternehmen haben die Pflicht, zur Durchsetzung des Rechts beizutragen

Den Kritikern geht es offensichtlich um etwas anderes - wirtschaftliche Interessen. Ihr Kernargument behauptet einen Gegensatz, den es gar nicht gibt: Die Meinungsfreiheit jedes Einzelnen und die Informationsfreiheit aller dürfen nicht darunter leiden, dass gegen rechtswidrige oder strafbare Inhalte vorgegangen wird. Die Meinungsfreiheit aller leidet aber gerade darunter, dass gegen rechtswidrige und strafbare Inhalte nicht vorgegangen wird. Einschüchterung und Drohung unterbinden den offenen Austausch; sie unterdrücken die Friedfertigen. Wer sich schon einmal persönlich massiven Einschüchterungen und Bedrohungen ausgesetzt sah, zum Beispiel weil er oder sie Jude oder Einwanderer ist oder eine dunkle Hautfarbe hat, weiß, wie man sich dabei fühlt.

Ein weiteres Argument der Maas-Kritiker lautet: Die Rechtsdurchsetzung würde durch das neue Gesetz an Privatunternehmen übertragen. Dieses Argument hat einen wahren Kern. Dieser spricht aber ebenfalls gerade nicht gegen, sondern für das Gesetz des Justizministers. Denn in einem demokratischen Rechtsstaat haben auch Unternehmen die Pflicht, zur Durchsetzung des Rechts beizutragen. Genauso wie ein Bürger, der eine Straftat beobachtet, die Polizei rufen muss.

Man könnte hieraus eine Logik entwickeln, die weit größere Dramatik für das Geschäftsmodell der Internet-Giganten hätte. Wer die Möglichkeit hat, eine Straftat zu verhindern, ohne selbst Schaden zu leiden, der ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Oder noch weiter gedacht: Wer Straftätern die Mittel zur Umsetzung ihrer Straftat bereitstellt, macht sich der Beihilfe schuldig.

Wollen wir die Diskussion wirklich auf dieser juristischen Ebene führen? Sollten wir uns nicht dem zuwenden, worum es wirklich geht, nämlich schlicht der sozialen Verantwortung der Internet-Unternehmen? Der Hass im Netz ist ein dramatisches gesellschaftliches Problem. Selten stimmt das Argument, hier aber trifft es zu: Früher gab es das nicht, denn es gab kein Internet und damit auch nicht die Möglichkeit, per Mausklick aus der Anonymität heraus riesige Menschenmengen zu erreichen. Dies lädt Hetzer jeglicher Prägung ein, und die Unternehmen werden ihrer Verantwortung seit Jahren nicht gerecht. Sie winden sich bei der Frage, nach welchen rechtlichen Maßstäben sie beurteilt werden wollen. Was wollen sie denn nun sein? Medien? Plattformen? Geschlossene Systeme - oder offene? Welche Rechtsnormen sollen Anwendung finden? Eines ist sicher: Rosinenpickerei darf es nicht geben. Einerseits alle rechtlichen Freiheiten und Grauzonen über alle Grenzen hinweg nutzen zu wollen, sich dabei andererseits aber nirgends konkret zu etwas verpflichtet zu fühlen, das geht nicht.

Jeder Gastwirt, in dessen Räumen öffentliche Versammlungen stattfinden, bei denen Andersdenkende beleidigt, Rassenhass geschürt und zu Gewalt und Straftaten aufgerufen werden, müsste um seine Konzession fürchten. Jeder Chefredakteur oder Verleger muss für das, was in seinen Publikationen veröffentlicht wird, geradestehen und Recht und Gesetz einhalten. Die "Deklaration für die Meinungsfreiheit" ist deshalb tatsächlich eher eine Deklaration der Bequemlichkeit. Sie mündet in der blumigen Forderung nach einer "politischen Gesamtstrategie". Was soll das denn sein? Wer soll mit wem noch wie lange darüber diskutieren, wie man dem Hass am besten Einhalt gebietet?

Der Justizminister hat richtig gehandelt. Sein Gesetzentwurf packt das Problem an. Wer ihm dabei unterstellt, er wolle die Meinungsfreiheit aushebeln, setzt ihn auf eine Stufe mit Diktatoren und Despoten, und das ist nicht in Ordnung. Über Details kann man immer diskutieren, aber das Gesetz ist grundsätzlich richtig und notwendig. Das Weltuntergangspathos der Kritiker ist deplatziert. Der Untergang der Zivilisation kommt nicht durch dieses Gesetz, sondern durch fortwährende Ignoranz gegenüber Hass und Hetze. Das lehrt uns leider die Geschichte.

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Quelle:
SZ vom 10.05.2017
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