Außenansicht:Auf Kosten der Mieter

Airbnb ist eine schöne Idee. Leider wird sie missbraucht.

Von Christian Ude

Die Idee ist ja gut: Wer in Ferien fährt, kann seine Wohnung ganz oder teilweise vermieten an Leute, die Urlaub in seiner Stadt machen wollen. Das ist authentischer als ein Hotel und bringt ein Zubrot. So geht die Theorie von Airbnb, was von Airbed and breakfast kommt, also Luftmatratze mit Frühstück; sie verheißt neues Reisen in der digital erschlossenen Welt. Und das stimmt ja auch oft.

In der Praxis passiert aber immer häufiger etwas anderes: In Städten mit großer Wohnungsnot entsteht ein neues Geschäftsmodell auf Kosten des Wohnungsmarktes. Touristen werden mit Wohnungen versorgt, die Wohnungssuchenden entzogen werden. Ohne jede Meldepflicht oder Hygienevorschrift, aber mit einem Profit, der jede herkömmliche Vermietung weit übertrifft, wird hier Mietwucher betrieben, der den Mangel verschärft und so andere Wohnungen verteuert. Dies ist eine Zweckentfremdung von Wohnraum und jenseits einer bestimmten Grenze auch illegal. Aber man kommt den Vermietern nur schwer auf die Schliche. Deshalb ist eine Registrierung und eine Genehmigungspflicht für Airbnb-Überlassungen sinnvoll. Und es braucht eine Handhabe, um Verstöße zu unterbinden; mit Bußgeld allein gelingt das nicht.

Diese Woche gab es einen Etappensieg vor Gericht: Der Konzern in Irland muss Unterlagen herausrücken, damit illegale Geschäfte nachgewiesen werden können. Da kann man nur applaudieren. Wer jemanden im Gästezimmer aufnehmen oder mal ein Zubrot verdienen will, hat ja nichts zu befürchten. Aber Zweckentfremdung von Wohnraum darf kein profitables (und in der Praxis steuerfreies) Gewerbe werden.

Christian Ude, 71, war von 1993 bis 2014 Münchner Oberbürgermeister.

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