Süddeutsche Zeitung

Außenansicht:Abgekartetes Spiel

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Der Bundestag hat die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung in einem intransparenten Eil-Verfahren beschlossen. Wer an der Öffentlichkeit vorbei Gesetze ändert, riskiert, dass das Vertrauen der Bürger in die Demokratie weiter schwindet.

Von Christine Landfried

Ohne große öffentliche Debatte haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung auf den Weg gebracht. Es konnte nicht schnell genug gehen: Der Gesetzentwurf vom 5. Juni wurde am 8. Juni in erster Lesung in den Bundestag eingebracht und am 11. Juni in einer Expertenanhörung diskutiert. Schon am 15. Juni wurde das Gesetz mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen verabschiedet. Weder die Abgeordneten noch die Sachverständigen konnten sich in so kurzer Zeit eine fundierte Meinung über das Gesetzesvorhaben bilden. Abgeordnete, Experten und erst recht die Bürger waren Zuschauer eines abgekarteten Spiels.

Transparente Verfahren sind keine Nebensache. Demokratie, Öffentlichkeit und transparente Verfahren gehören zusammen. Öffentliche Debatten auf der Basis der Meinungsfreiheit und unabhängiger Medien zielen auf die Kritik und Kontrolle politischer Macht. Nicht der Anspruch auf Wahrheit, wohl aber der Zusammenhang von öffentlicher Kritik und einer Rationalisierung politischer Machtausübung ist die Idee der demokratischen Öffentlichkeit. Diese Idee lässt sich nur verwirklichen, wenn politisches Handeln transparent ist. So sollten beispielsweise die Bundestagsabgeordneten und ihre Fraktionen konkrete Gesetzentwürfe verständlich formulieren und genügend Zeit für Debatten im Parlament und in der Öffentlichkeit vorsehen.

Das Verfahren zur Änderung der Parteienfinanzierung erfüllt diese Bedingungen einer transparenten Gesetzgebung in keiner Weise. Zunächst erfordert es eine gewisse Vertrautheit mit der Materie, um den umständlich formulierten Text überhaupt zu verstehen.

Man sollte auch das Grundgesetz, das Parteiengesetz, das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz zur Hand haben, wenn man das Gesetz lesen möchte. Im Kern geht es um die Änderung des Höchstbetrages, den die anspruchsberechtigten politischen Parteien insgesamt aus öffentlichen Kassen als staatliche Teilfinanzierung erhalten dürfen. Bisher lag diese absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung bei 165 Millionen Euro, nun wird sie auf 190 Millionen Euro im Jahr erhöht.

Auch wer sich informieren möchte, was die geplante Änderung finanziell für die einzelnen Parteien bedeutet, wird im Gesetzentwurf vergeblich nach einer Antwort suchen. Erst die Lektüre einer weiteren Drucksache des Bundestages zur Festsetzung der staatlichen Mittel für die Parteien gibt Aufschluss. Nehmen wir das Beispiel der Regierungsparteien. Im Jahr 2017 erhielten die CDU 48 Millionen Euro, die CSU zwölf Millionen Euro und die SPD 49 Millionen Euro aus öffentlichen Kassen (die Zahlen sind auf- beziehungsweise abgerundet). Ohne die bisher geltende absolute Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung hätten diese drei Parteien insgesamt weitere 18 Millionen Euro staatliches Geld bekommen.

Mit welcher Begründung soll die Obergrenze nun nach oben korrigiert werden? Als erster Grund wird die Digitalisierung der Kommunikation genannt. Es ist richtig, dass die Gestaltung "interaktiver Internetauftritte", die Präsenz in den sozialen Medien und die Gewährleistung der Datensicherheit mit Kosten verbunden sind. Diese Begründung für eine neue Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung ist nachvollziehbar. Denn wir sollten uns grundsätzlich keine billigen politischen Parteien leisten. Allerdings hätte man sich genauere Angaben zu den Kosten der Digitalisierung gewünscht.

Als zweiter Grund werden die Kosten für "innerparteiliche Partizipationsinstrumente (Mitglieder- statt Delegiertenparteitage, Mitgliederentscheide)" erwähnt. Die Diskussion darüber, wie demokratisch es eigentlich ist, dass die Mitglieder einer einzigen Partei über die Aufnahme von Gesprächen über eine Regierungskoalition entscheiden, liegt noch gar nicht lange zurück. Nun also sollen solche demokratisch fragwürdigen Mitgliederentscheide auch noch von allen Steuerzahlern finanziert werden. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Und schließlich seien die zusätzlichen staatlichen Mittel für die erhöhten "Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen" gedacht, die allen Parteien erhebliche Kosten verursachten. Nur: Wie glaubwürdig sind Parteien, die ein Gesetz zur Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung in einem intransparenten Verfahren verabschieden und dieses Gesetz dann ausgerechnet mit den Kosten für die Transparenz begründen?

Gerade einmal zwei Absätze des Gesetzentwurfs sind der Begründung gewidmet. Dies ist gewiss nicht die klare Darlegung der geänderten Verhältnisse, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung erforderlich ist. In dem Bericht des Innenausschusses des Bundestages lesen wir, "dass gute Gesetze nicht notwendig viel Zeit benötigten". Zehn Tage vom Gesetzentwurf bis zur Verabschiedung des Gesetzes reichen dann aber vielleicht doch nicht aus, um ein neues Gesetz angemessen zu diskutieren.

In der Sachverständigenanhörung wurde sehr wohl Kritik am Gesetzentwurf und am Verfahren geäußert. So wurde beispielsweise eingewandt, dass die tatsächlichen Verhältnisse, die eine Änderung des Höchstbetrages der staatlichen Finanzierung rechtfertigten, nicht klar dargelegt wurden. Der Gesetzentwurf erfülle daher gerade nicht die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht für eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung formuliert habe. Man hätte beispielsweise bedenken müssen, dass sich durch die Digitalisierung auch Kosten einsparen ließen. Auch die Art und Weise des Verfahrens wurde kritisiert. Die Kritik der Experten kommt im Bericht des Innenausschusses jedoch nicht vor. Vielmehr habe die öffentliche Anhörung die "maßvolle und gut begründete Anhebung bestätigt, die das grundsätzliche Prinzip der staatlichen Teilfinanzierung nicht antaste." Eine Frage drängt sich auf: Wozu finden eigentlich Anhörungen statt, wenn die Kritik folgenlos bleibt?

Wer an der Öffentlichkeit vorbei das Parteiengesetz ändert, muss sich nicht wundern, wenn das ohnehin geringe Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen weiter schwindet. Woher sollen die Bürger das Vertrauen nehmen, dass neue Techniken der Kommunikation an der Abgehobenheit der politischen Eliten etwas ändern und politisches Handeln transparenter machen?

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Quelle:
SZ vom 22.06.2018
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