Chemnitz:Anklage nach Veröffentlichung von Haftbefehl

  • Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen Justizbeamten erhoben, der nach dem gewaltsamen Tod eines Chemnitzers einen Haftbefehl veröffentlichte.
  • Daniel Zabel hatte einen Haftbefehl fotografiert und an Rechtsextreme weitergeleitet .
  • Bei einer Verurteilung droht dem Mann, der die Vorwürfe zugegeben hat, eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

In Sachsen ist Anklage gegen einen Justizbeamten erhoben worden. Daniel Zabel soll nach dem gewaltsamen Tod von Daniel H. in Chemnitz einen Haftbefehl an Dritte weitergegeben haben. Er selbst hat die Vorwürfe bereits zugegeben. Zabel wird "Verletzung des Dienstgeheimnisses in Tateinheit mit verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Dresden mitteilte. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Daniel H. war in der Nacht zum 26. August 2018 erstochen worden, mutmaßlich von zwei Geflüchteten. In der Folge kam es in der Stadt zu mehreren Demonstrationen, an denen auch zahlreiche Rechtsextreme und Hooligans teilnahmen. Im Zuge der Ermittlungen um den Tod von Daniel H. hatte Zabel eine Fotografie des Haftbefehls gegen einen Verdächtigen zuerst an die rechtsextreme Ortspartei "Pro Chemnitz" geschickt, die sie bei Facebook teilte. Auch Pegida-Chef Lutz Bachmann lag das vertrauliche Papier vor.

Der Beitrag verbreitete sich innerhalb von Sekunden in den Sozialen Netzwerken. In rechten Medien wurde Zabel als "Held von Chemnitz" gefeiert. Am Pranger stand jedoch ein Unschuldiger: Denn der Haftbefehl gegen den Verdächtigen wurde wieder aufgehoben. Zabel begründete sein eigenmächtiges Verhalten damit, dass er seit 2015, dem Jahr der Flüchtlingskrise, wütend sei auf die Politik. Zabel hat sich mittlerweile der AfD angeschlossen.

Weitere Ermittlungen

Ende März 2019 war zudem bekannt geworden, dass im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Zabel weitere Mitarbeiter des Justizvollzugs suspendiert wurden. Sie sollen gegenüber ausländischen Gefangenen "in ungerechtfertigter Weise handgreiflich geworden" sein, wie das Justizministerium mitteilte. In einer Chatgruppe hatten sich 17 Mitarbeiter der Dresdner Haftanstalt regelrecht damit gebrüstet, wie sie mit Häftlingen umgingen. Die Ermittlungen gegen Zabel sowie gegen fünf weitere Justizvollzugsbedienstete wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen ausländische Inhaftierte würden andauern und erfolgten in einem gesonderten Verfahren, hieß es.

Die Umstände, die zum Tod von Daniel H. werden derzeit durch das Landgericht Chemnitz geklärt. Seit März läuft der Prozess gegen einen syrischen Asylbewerber. Er ist wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, bestreitet aber die Vorwürfe. Der 23-Jährige soll Daniel H. zusammen mit einem flüchtigen Iraker erstochen haben.

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