Ausreisepflicht:18 000 Mal "Duldung light"

Nur bei weniger als jedem zehnten eigentlich ausreisepflichtigen Ausländer scheitern Ausreise oder Abschiebung nach Ansicht der Behörden an mangelnder Mitwirkung der Betroffenen. Ende März lebten in Deutschland etwa 18 000 Menschen, denen die Ämter vorwerfen, etwa durch Verschleierung ihrer Identität oder Nicht-Beschaffen von Pässen ihre Pflichten zu verletzen, und die darum nur eine sogenannte "Duldung light" erhielten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke hervor. Diese 2020 neu eingeführte Form der Duldung erlaubt es den Behörden, Ausreisepflichtigen mit ungeklärter Identität mit Sanktionen wie Wohnsitzauflagen oder Kürzungen der Sozialleistungen zu belegen. Angesichts von "ganz wenigen" Geduldeten, die ihre Abschiebung vorwerfbar verhinderten, fordert Jelpke "einen fundamentalen Richtungswechsel: Geduldete müssen die realistische Chance erhalten, hier auch ankommen zu können".

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