Süddeutsche Zeitung

Auslieferungsverfahren:Puigdemont kommt frei - unter Auflagen

Schleswig-Holsteins Oberlandesgericht gewährt Kataloniens Ex-Regierungschef Haftverschonung. Er könne nicht wegen "Rebellion" an Spanien ausgeliefert werden, womöglich aber wegen Untreue.

Von Jan Bielicki

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kommt frei. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht erließ am Donnerstag zwar einen Auslieferungshaftbefehl, setzte dessen Vollzug aber aus und ordnete Haftverschonung unter Auflagen für den 55-jährigen Politiker an. Puigdemont muss eine Kaution von 75 000 Euro hinterlegen und darf Deutschland nicht verlassen, wie das Gericht am Abend mitteilte.

Über die Auslieferung von Kataloniens ehemaligem Regierungspräsidenten an Spanien ist damit noch nicht entschieden. Allerdings trafen die Schleswiger Richter eine wichtige Vorfestlegung. Laut ihrem Beschluss darf Puigdemont nicht wegen des Vorwurfs der "Rebellion", den ihm die spanischen Strafverfolgungsbehörden machen, überstellt werden. Das sei "von vornherein unzulässig", befand das Gericht. Damit droht Puigdemont allenfalls noch eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder - eine solche, so die Richter, erweise sich "nicht als von vornherein unzulässig". Doch weil die spanische Justiz Puigdemont im Falle seiner Überstellung nun nicht mehr wegen des Hauptvorwurfs "Rebellion" belangen darf, hätte er in einem Prozess nur eine vergleichsweise geringe Strafe zu erwarten.

Puigdemont war am 25. März auf der Rückkehr von einer Skandinavien-Reise in Schleswig-Holstein festgenommen worden und saß seither in Neumünster in Haft. Kurz zuvor hatte Spaniens Oberster Gerichtshof einen Europäischen Haftbefehl gegen Kataloniens ehemaligen Regierungschef erlassen, der nach seiner Absetzung im belgischen Exil lebte. Puigdemont und seine Regionalregierung hatten im Herbst vergangenen Jahres ein Referendum über die Loslösung Kataloniens von Spanien angeordnet und trotz höchstrichterlichen Verbots abhalten lassen. Die Strafverfolger beriefen sich dabei auf Artikel 472 des spanischen Strafkodex, nach dem der "Rebellion" schuldig ist, wer sich "gewaltsam und öffentlich erhebt", etwa um die Unabhängigkeit eines Teils des nationalen Territoriums zu erklären. Als Gewalt wurde Puigdemont ausgelegt, dass er und seine Mitstreiter das Referendum nicht absagten, obwohl die Polizei vor gewaltsamen Ausschreitungen gewarnt hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig hatte daraufhin argumentiert, das könnte auch nach deutschem Recht als Hochverrat strafbar sein - und Puigdemont darum ausgeliefert werden.

Die Richter folgten dem nicht. "Das dem Verfolgten zur Last gelegte Verhalten wäre in der Bundesrepublik Deutschland nach hier geltendem Recht nicht strafbar", heißt es in dem Beschluss, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Der Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil es an dem Merkmal der Gewalt fehle. Zum Vorwurf der Veruntreuung - das verbotene Referendum soll etwa 1,6 Millionen Euro Steuergeld gekostet haben - seien nun "noch weitere tatsächliche Umstände zu klären", befand das Gericht. Puigdemont meldete sich am Abend via Twitter: "Wir sehen uns morgen." Spaniens Justizminister Rafael Catalá erklärte: "Einige Justizentscheidungen gefallen uns besser, andere weniger" - sie seien aber zu akzeptieren.

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SZ vom 06.04.2018
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