Ausländische Arbeitskräfte in Deutschland:Wie viel ist das deutsche Kindergeld im Ausland wert?

Kinderarmut

Kindergeldzahlungen ins europäische Ausland erregen manches Gemüt, doch die EU-Kommission lehnt eine Neuregelung ab.

(Foto: dpa)
  • Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern erhalten in Deutschland 194 Euro Kindergeld pro Monat, genau wie Einheimische.
  • In manchen Ländern ist das Leben aber billiger als in Deutschland. Deshalb gibt es die Forderung, die Kindergeldzahlungen anzupassen.
  • Schätzungen zeigen, dass etwa in Bulgarien die Hälfte des deutschen Kindergeldes für einen ähnlichen Konsum ausreichen würde.

Von Markus C. Schulte von Drach

Ausländer, die in Deutschland arbeiten, erhalten genauso viel Kindergeld für den Nachwuchs wie deutsche Eltern, egal, ob dieser in der Heimat geblieben ist oder ebenfalls in Deutschland lebt.

Nun sind die Lebensunterhaltungskosten in manchen Ländern deutlich geringer als in Deutschland. Deshalb fordert etwa Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, das Kindergeld sollte sich daran orientieren, was Kinder in ihrem Aufenthaltsland tatsächlich brauchen, und nicht an der Höhe in Deutschland.

Dann würden die Zahlungen dort, wo die Unterhaltskosten geringer sind, auch niedriger ausfallen. Betroffen sind vor allem Arbeiterinnen und Arbeiter aus Polen, Tschechien, Kroatien, Rumänien, Ungarn und Bulgarien.

Diese Schlussfolgerung ist logisch. Deutsche Finanzbehörden berücksichtigen aus diesem Grund auch "ausländische Verhältnisse" bei der Einkommenssteuer. So werden Zahlungen etwa zum Unterhalt ins Ausland nur anteilig berücksichtigt, wenn die Lebenshaltungskosten unter denen in Deutschland liegen.

Auch für den Kinderfreibetrag gilt die sogenannte Ländergruppeneinteilung, derzufolge je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat des Kindes eine Kürzung um ein, zwei oder drei Viertel erfolgt. Für die genannten Länder etwa sind Kürzungen um die Hälfte vorgesehen - nur in Tschechien sind die Beträge mit drei Viertel anzusetzen.

Schaut man sich die Unterschiede zwischen den EU-Staaten an, so lagen die Konsumausgaben in Deutschland 2017 um fünf Prozent über dem Durchschnitt in der EU - gemessen an dem Geld, das notwendig ist, um einen repräsentativen Warenkorb zu füllen.

In Frankreich, das zu den Ländern zählt, aus dem mit die meisten ausländischen Arbeitskräfte in Deutschland kommen, mussten die Menschen sogar noch ein wenig mehr ausgeben als in Deutschland. In den übrigen genannten Staaten ist das Leben dagegen tatsächlich deutlich billiger, wie die Grafik zeigt.

Das Preisniveau gibt an, wie hoch oder niedrig die Lebensunterhaltskosten im Vergleich zum EU-Durchschnitt sind. Ein Wert von minus 50 Prozent etwa besagt, dass ein repräsentativer Warenkorb nur die Hälfte des EU-Durchschnitts kostet. In Deutschland ist das Leben etwas teurer als im Durchschnitt.

Geht man davon aus, dass das deutsche Kindergeld mit 194 Euro pro Monat (je für die ersten zwei Kinder) eine angemessen Höhe hat, lässt sich anhand des Preisniveau-Vergleichs schätzen, welche Höhe in anderen Ländern genügen könnte.

Da vom Statistischen Amt der Europäischen Union, (Eurostat) für Deutschland eine Preisniveau-Abweichung von plus fünf Prozent berechnet wurde, müsste ein entsprechendes Kindergeld für den EU-Durchschnitt - also 100 Prozent - etwa 185 Euro betragen. In Bulgarien mit einer Preisniveauabweichung von -51,6 Prozent sollte dann etwa die Hälfte des deutschen Kindergeldes für eine vergleichbare Versorgung reichen.

Für eine eindeutige Beschreibung der Lage müssten natürlich die jeweiligen konkreten Situationen in den betrofffenen Staaten berücksichtig werden, was die Kosten für den Unterhalt von Kindern betrifft. Die hier gezeigten Zahlen sind deshalb nur eine vage Schätzung. Sie zeigen aber: Bei dem Geld, das im Ausland jeweils übrig bleibt, wenn der notwendige Anteil des Kindergeldes verbraucht wurde, handelt es sich nicht gerade um riesige Summen.

Überlegungen, die Kindergeldzahlungen ins europäische Ausland in der EU neu zu regeln, lehnt die EU-Kommission ab. Eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes sei wegen des Diskriminierungsverbots nirgendwo im EU-Recht vorgesehen, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel.

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