Nordrhein-Westfalen will die Integration bislang nur geduldeter Ausländer beschleunigen und Zugewanderten schneller zu einem sicheren Bleiberecht verhelfen. Das kündigte NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) am Montag in Düsseldorf an. Per Erlass will der Liberale die Ausländerbehörden ermuntern, das geltende Recht großzügiger auszulegen. Im Ergebnis könnten alleinstehende Ausländer künftig nach nur sechs (statt bisher acht) Jahren in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Für Familien mit minderjährigen Kindern würde sich der nötige ununterbrochene Mindestaufenthalt als Bedingung für einen Aufenthaltstitel im günstigsten Fall von bisher sechs auf vier Jahre verkürzen.
In NRW gibt es derzeit etwa 55 000 "Geduldete", unter ihnen mehr als 20 000 Ausländer, die bereits seit etlichen Jahren immer wieder nur eine auf drei bis sechs Monate befristete Duldung erhalten. Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern nur eine befristete Aussetzung der Abschiebung. Er wolle "diese Menschen nicht länger in einem Schwebezustand halten", betonte Stamp, "das ist menschlich nicht in Ordnung und volkswirtschaftlich falsch". Immer wieder beklagten Bürger, dass bestens integrierte Ausländer von Behörden plötzlich abgeschoben würden. Auch beschwerten sich regelmäßig Betriebe bei seinem Ministerium, dass bewährte Mitarbeiter sich jäh einer Ausweisung ausgesetzt sähen. Für diese Fälle eröffne sein Erlass nun "pragmatische Lösungen". Zugleich betonte der Vizeregierungschef der schwarz-gelben Koalition, straffällige Ausländer blieben von der Reform ausgeschlossen: "Das ist ein K.-o.-Kriterium."
Als erstes Bundesland überhaupt, so Stamp, nutze sein Ministerium nun den Spielraum, per "Anwendungshinweisen" die Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes (Paragraf 25b) zu deuten. So kann eine Aufenthaltserlaubnis bis zu zwei Jahre früher erteilt werden, falls der Antragssteller sozialen Einsatz zeige und etwa in der Kirche, bei der freiwilligen Feuerwehr oder in der Elternvertretung einer Schule "besonderes, nachhaltiges Engagement" beweise. "Einfach Vereinsmitglied zu sein genügt dafür nicht", sagte Stamp. Auch könne sich die Wartezeit auf Aufenthaltspapiere verringern, wenn etwa der Arbeitgeber bescheinige, dem Geduldeten sei verlässlich eine "besondere berufliche Integration" gelungen. Als weitere Bedingung nannte Stamp, jeder Antragsteller müsse zu wenigstens 51 Prozent seine Familie aus eigenem Einkommen ernähren.
Stamps Erlass formuliert nur Soll-Normen, also keine Rechtsansprüche: "Wir dürfen hier keine Wunder erwarten." Eine wirkliche Modernisierung des Einwanderungsrechts, so der FDP-Landespolitiker, sei nur per Bundesgesetz machbar.
