Ausländer - Oldenburg:Gericht prüft illegale Beschäftigung in Schlachtbetrieb

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Halbe Schweine hängen in einem Schlachthof an Haken. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa (Foto: dpa)

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Oldenburg (dpa/lni) - Die mutmaßlichen Straftaten liegen teils mehr als zehn Jahre zurück, werfen aber ein deutliches Schlaglicht auf die dunkle Seite der Fleischbranche. Die Vorwürfe: Illegale Beschäftigung, Dumpinglöhne, unrechtmäßige Gewinnabschöpfung in Millionenhöhe und mutmaßlicher grober Eigennutz. All das wirft die Oldenburger Staatsanwaltschaft zwei Männern vor, die über ihre Firma von 2007 bis 2010 Hunderte bulgarische Arbeitnehmer in einem fleischverarbeitenden Betrieb in Lohne eingesetzt haben sollen - allerdings aus Sicht der Anklage unerlaubter Weise. Das Landgericht Oldenburg verhandelt den Fall seit Dienstag. 15 Prozesstage sind angesetzt. (Az.: 3 Kls 940 Js 20830/10 (2/18) *001*)

Den 53 und 56 Jahre alten Angeklagten werden sieben Fälle zur Last gelegt, bei denen es mal um 118, mal um 145, mal um 89 bulgarische Arbeiter geht, die in Kolonnen in dem Fleischbetrieb für Filettierungs- und Verpackungsarbeiten eingesetzt wurden. Die Firma arbeitete mit bulgarischen Zwischenfirmen zusammen, die die Arbeiter in Bulgarien rekrutierten und ihnen laut Anklage für die Vermittlung eine Provision abknöpfte. Die Anreise mussten sie selbst bezahlen.

Die bulgarischen Firmen stellten einen Stundenlohn zwischen 6,50 und 7,50 Euro in Rechnung. Vom deutschen Fleischbetrieb wurden 10,30 Euro verlangt. Was bei den Arbeitern selbst ankam, dürfte deutlich weniger gewesen sein, vermutlich unter fünf Euro. Sie sollen auf Vermittlung der Firma als Werkvertragsarbeiter eingesetzt worden sein. Bei Werkverträgen werden Teilarbeiten - wie Filettierung, Würzen oder Verpacken - komplett an eine Firma vergeben, und nur die ist dann den Beschäftigten gegenüber weisungsbefugt.

Das war bei den bulgarischen Arbeitern in dem Lohner Betrieb aus Sicht der Staatsanwaltschaft ganz anders: Diese seien in den regulären Betrieb wie andere Arbeitnehmern eingegliedert worden mit Stempelchips und Personalnummern. "Der Werkvertrag wurde nicht gelebt, vielmehr lag eine Arbeitnehmerüberlassung vor", sagte Oberstaatsanwalt Roland Lubbas. Die aber wäre erlaubnispflichtig gewesen. Wenn die Vorwürfe nun zutreffen, hätte es sich letztlich um illegale Leiharbeit gehandelt.

Auf diese Weise sparte das Unternehmen erheblich an Lohn und Lohnnebenkosten. Die beiden Angeklagten, von denen einer auch als kaufmännischer Leiter mit Prokura bei dem Fleischbetrieb arbeitete, sollen jeweils unrechtmäßig 4,7 Millionen Euro Gewinn einbehalten haben. Ob ihnen aber, wie die Staatsanwaltschaft anstrebt, "grober Eigennutz", also ein besonders "anstößiges und skrupelloses" Verhalten nachgewiesen werden kann, blieb dahingestellt.

Dies hätte Auswirkungen auf die Verjährungsfrist für die Taten. Von den sieben Taten könnten fünf möglicherweise der Verjährung anheimfallen, im Falle von grobem Eigennutz würden sich die Fristen verschieben. Es geht bei der Anklage um den Verstoß gegen das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz. Pro Fall könnten eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft verhängt werden.

Am Dienstag beriet die 3. Große Strafkammer mit den beiden Anwälten der Angeklagten und den drei Anwälten der Fleischfirma zunächst in einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit das weitere Vorgehen. Fortgesetzt werden das Gespräch und der Prozess am Mittwoch. Dann sollen erste Zeugen vernommen werden.

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