Süddeutsche Zeitung

Auseinandersetzungen in der AfD:Juristen fordern Neuwahlen in Sachsen

  • Vor der Landtagswahl 2014 in Sachsen ließ der AfD-Landesvorstand unter Leitung Frauke Petrys einen Kandidaten von der Liste streichen.
  • Juristen halten die Streichung für rechtswidrig, weil der Kandidat demokratisch gewählt worden war.
  • Sie fordern deshalb Neuwahlen.
  • Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen Frauke Petry wegen Meineids.

Dass Frauke Petry im Umgang mit innerparteilichen Kritikern nicht gerade zimperlich ist, hat sie längst bewiesen. Bisher hatte sie mit diesem rabiaten Kurs häufig Erfolg, doch langfristig könnte er ihr zum Verhängnis werden. Mehrere Juristen fordern in der jüngsten Ausgabe des Spiegels Neuwahlen in Sachsen.

Anlass für die Forderungen ist eine umstrittene Entscheidung der AfD-Chefin vom Juni 2015. Der sächsische Landesvorstand der AfD entschied damals unter ihrer Leitung, Arvid Samtleben von der Kandidaten-Liste zu streichen. Und das, obwohl Samtleben zuvor von einem Parteitag demokratisch gewählt worden war. Der Bautzener stand damals auf Platz 14 der Liste, ohne den Rausschmiss säße er damit heute im Landtag. Die AfD kam 2014 in Sachsen auf 9,7 Prozent, genau 14 Sitze.

Juristen fordern Neuwahlen

Samtlebens sieht Auseinandersetzungen zwischen ihm und Petry als Grund für den Ausschluss. Er wirft der Parteichefin vor, von Listenkandidaten Zwangsdarlehen für den Partei-Wahlkampf gefordert zu haben. Er selbst hätte 1000 Euro zahlen sollen. Nach Samtlebens Ansciht hätte er sein Mandat damit faktisch kaufen müssen.

Frauke Petry hingegen kritisierte im Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags Samtlebens schlechte Arbeit in der Partei. Sein eigener Kreisverband habe ihn abgewählt, sein Verbleib auf der Liste wäre deshalb eine "Zumutung" gewesen, so die AfD-Vorsitzende.

Samtleben legte bereits 2014 Beschwerde bei der Landeswahlleitung ein, um gegen seinen Rausschmiss zu protestieren. Diese ließ die AfD-Liste trotzdem als gültig zu. Mehrere Rechtswissenschaftler halten das für einen Fehler - und erklären die gesamte Landtagswahl für ungültig.

Der Landtag sei wegen der unzulässigen Streichung nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt, argumentiert ein Düsseldorfer Parteirechtsexperte im Spiegel. Die Streichung eines gewählten Kandidaten widerspreche dem Gebot innerparteilicher Demokratie.

Und auch die Dresdener Staatsanwaltschaft scheint ihre Zweifel an Frauke Petry Darstellung zu haben. Ihre Zeugenaussagen vor dem Ausschuss widersprächen den Schilderungen anderer AfD-Mitglieder. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb wegen des Verdachts auf Meineid. Sollte es tatsächlich zu einer Klage und einem Urteil kommen, wäre Petry über Jahre für den Bundestag nicht wählbar. Und ihr würde eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr drohen.

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