NS-Verbrechen vor Gericht:Anwalt legt nach Gröning-Urteil Revision ein

  • Einige Nebenkläger im Lüneburger Auschwitz-Prozess haben Medienberichten zufolge Revision gegen das am Mittwoch verkündete Urteil eingelegt.
  • Sie wollen den Fall des 94-jährigen ehemaligen SS-Mannes Oskar Gröning vor den Bundesgerichtshof bringen.
  • Gröning war vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Nach dem Urteil im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat ein Nebenkläger-Anwalt nach Medieninformationen Revision eingelegt. Per Brief habe der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg geltend gemacht, meldete Spiegel Online.

"Nach unserer Rechtsauffassung hätte eine Verurteilung wegen Mords und nicht nur wegen Beihilfe erfolgen müssen", sagte Schulz demnach. Aus Sicht der Nebenkläger aus Chicago, Las Vegas, New York und Israel habe das Gericht die Taten des früheren SS-Mannes Oskar Gröning nicht korrekt bewertet. Das Urteil müsste dann vom Bundesgerichtshof geprüft werden.

Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dem NDR den Eingang der Revision. Das Gericht hatte den ehemaligen SS-Mann Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter anderem eingeräumt, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten genommen und nach Berlin weitergeleitet zu haben.

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