Aufhebung Beherbergungsverbot:Ab in den Urlaub

Seit Beginn der Pandemie versucht sich Sachsens Ministerpräsident Kretschmer fast schon zwanghaft vom Bund abzugrenzen. Im Fall des Beherbergungsverbots zu Recht.

Von Antonie Rietzschel, Leipzig

Wer in einem Corona-Risikogebiet lebt und in den Herbstferien nicht auf Urlaub in Deutschland verzichten möchte, hat nun zwei Ziele zur Auswahl: Baden-Württemberg und Sachsen haben das Beherbergungsverbot ausgesetzt. Im Südwesten war ein Gerichtsurteil die treibende Kraft - im Osten Ministerpräsident Michael Kretschmer.

Seit Beginn der Pandemie versucht der CDU-Politiker fast schon zwanghaft, sich vom Bund abzugrenzen. Im Frühjahr verhängte Sachsen im Kampf gegen das Virus zunächst die härtesten Maßnahmen neben Bayern, trotz völlig unterschiedlicher Voraussetzungen. Als man in Berlin mit Herbstbeginn nervös auf die steigenden Fallzahlen blickte, setzte Kretschmer hingegen auf Lockerungen. Beim Beherbergungsverbot mit gutem Grund: Dessen Wirksamkeit ist nicht erwiesen, was es politisch schwer zu vertreten macht.

Dennoch sollte Kretschmer mit seiner Rhetorik der Entspannung ruhig sparsamer umgehen. Man müsse mit Entschiedenheit handeln, aber ohne Hysterie, sagte er immer wieder in Interviews. Doch wenn die Bundeskanzlerin versucht, den Menschen klar zu machen, wie ernst die Lage ist, hat das nichts mit Hysterie zu tun, sondern mit Fakten. Die besagen, dass es auch in Ostdeutschland mittlerweile Risikogebiete gibt - zwei davon liegen in Sachsen.

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