In NRW wurden Flüchtlinge misshandelt, in Bayern müssen Asylbewerber im Freien campieren - Deutschland ist von dem Ansturm überfordert. Doch wie viele Menschen fliehen eigentlich hierher und warum? Eine Übersicht über die zehn häufigsten Herkunftsländer.
Wie viele Flüchtlinge kommen nach Deutschland?
Syrische Staatsbürger machen derzeit den größten Teil der Flüchtlinge in Deutschland aus. Im Jahr 2014 (Stand September) stellten sie laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bislang 23 575 Erstanträge auf Asyl. Das entspricht einem Anteil von 20,2 Prozent an allen Erstanträgen. Die Organisation Pro Asyl weist darauf hin, dass die meisten syrischen Flüchtlinge allerdings in den Nachbarstaaten Syriens Zuflucht suchen. Dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) zufolge hielten sich in diesen Ländern im März 2014 etwa 2,6 Millionen syrische Flüchtlinge auf. (Bild: syrische Flüchtlinge vor der Bayernkaserne in München)
Welche Probleme gibt es in Syrien?
In Syrien tobt ein Bürgerkrieg um die Macht im Land. Was im Jahr 2011 als Aufstand gegen Machthaber Baschar al-Assad begann, hat sich zu einem immer komplizierteren Konflikt zwischen Regierungstruppen, den gemäßigten Rebellen der Freien Syrischen Armee und verschiedenen islamistischen Gruppen entwickelt. Amnesty International spricht von schweren Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverstößen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vor allem von Seiten des Assad-Regimes. Neuerliche Aufmerksamkeit zieht das Treiben der Terrormiliz "Islamischer Staat" auf sich, die Andersgläubige und gemäßigte Muslime als Todfeinde verfolgt und zu einem gewichtigen Machtfaktor in Syrien und dem Irak geworden ist.
Wie stehen die Chancen auf Asyl?
Flüchtlinge aus Syrien haben von den größeren Gruppen offiziellen Zahlen zufolge die besten Chancen, zumindest vorübergehend in Deutschland bleiben zu dürfen. Von den im Jahr 2014 bisher insgesamt getroffenen 15 485 Entscheidungen des BAMF fielen 89 Prozent positiv aus - diese Zahl wird als "Gesamtschutzquote" bezeichnet. Darunter fallen Menschen, die die Bundesrepublik entweder als Asylberechtigte (898) oder Flüchtlinge (9743) anerkennt, oder denen subsidiärer Schutz (3076, zum Beispiel bei drohender Folter oder drohender willkürlicher Gewalt in einem bewaffneten Konflikt) gewährt wird. Auch Fälle von Abschiebungsverbot (65) gehören dazu.