Süddeutsche Zeitung

Atomtransporte:Niederlage für Bremen

Das umstrittene Verbot des Landes Bremen, Atomtransporte über seine Häfen abzuwickeln, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag mit, der Freien Hansestadt fehle die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Umschlagverbots (Az. 2 BvL 2/15). So etwas könne für die friedliche Nutzung der Kernenergie allein der Bund machen. Daran ändere nichts, dass der Senat allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen kann. In Bremen wurde die Entscheidung bedauert. "Nach wie vor sehen wir es kritisch, dass unsere Häfen eine Drehscheibe für internationale Atomtransporte sind", sagte Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne). "Schließlich ist Atomkraft eine Risikotechnologie von gestern, der Transport der Kernbrennstoffe birgt ebenfalls Risiken." Das Hafenbetriebsgesetz des kleinsten Bundeslandes werde nach der Entscheidung geändert, sagte Häfensenatorin Claudia Schilling (SPD). Die Bremische Bürgerschaft hatte sich im November 2010 - also noch vor der Nuklearkatastrophe von Fukushima und dem später beschlossenen Atomausstieg in Deutschland - für ein Verbot des Transports von Kernbrennstoffen ausgesprochen. Die damals rot-grüne Bremer Regierung sperrte die Häfen 2012 über das Hafenbetriebsgesetz für den Umschlag solchen Materials. So sollte Druck auf den Bund gemacht werden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5505217
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 12.01.2022 / dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.