Atompolitik:Unmögliche Aufgabe für Polizei

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Wer sich nur auf die Straße oder die Schiene setzt, macht sich nicht strafbar. Das steht seit dem 10. Januar 1995 unverrückbar fest, als das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen die Nachrüstung beschloss: Sitzblockaden sind keine Gewalt, und können nicht als Nötigung bestraft werden. Karlsruhe hat es verboten, den friedlichen Widerstand mit Gewalttätern in einen Topf zu werfen.

Von der Polizei wird schier Unmögliches verlangt: Sie soll erstens einen gefährlichen Transport und zweitens das Demonstrationsgrundrecht sichern. Das gelingt ihr beinah. Völlig unmöglich aber ist ein Drittes: Selbst die fünffache Zahl von Polizisten könnte es nicht leisten, die Demonstranten von der Atompolitik der Bundesregierung zu überzeugen.

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