Atomkraft in Deutschland:Atomriesen auch gegen Karlsruhe geschützt

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Ein Ex-CDU-Umweltminister lästert über die Atomkraft-Verlängerung der Regierung. Der einstige Verfassungsgerichtspräsident sieht sie zum Scheitern verurteilt. Die Konzerne können trotzdem unbesorgt sein.

Ob die Atomkraftwerke in Deutschland wirklich länger am Netz bleiben, ist unklar - die Anzeichen verdichten sich, dass das Bundesverfassungsgericht sein Veto einlegen könnte, weil die Länder - über den Bundesrat - nicht beteiligt werden. Sicher ist hingegen, dass die Atomkonzerne gut abgesichert sind - komme, was wolle.

Atomkraftgegner protestieren vor dem Reichstag in Berlin: Nach dem Willen der schwarz-gelben Regierung sollen die Kernkraftwerke in Deutschland durchschnittlich zwölf Jahre länger laufen. (Foto: dapd)

Sollten die Richter in Karlsruhe die geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke von durchschnittlich zwölf Jahren kippen, wäre vor allem der Bund der Leidtragende. Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und mehrerer Juristen haben sich die Konzerne in der vergangene Woche bekanntgewordenen Vereinbarung juristisch auch gegen diesen Fall abgesichert. Sie würden dann weniger Geld in den geplanten Öko-Energie-Fonds einzahlen.

In der Vereinbarung heißt es, dass sich der Beitrag mindere, wenn "Bestimmungen zur Laufzeitverlängerung und zur Übertragbarkeit von Elektrizitätsmengen (...) geregelt, verkürzt, verändert, unwirksam oder aufgehoben werden oder in sonstiger Weise entfallen".

Besonders der Passus "unwirksam oder aufgehoben" deute darauf hin, dass auch der Fall einer Gerichtsniederlage bereits berücksichtigt wurde. DUH-Sprecher Gerd Rosenkranz kritisierte, die Bundesregierung habe "den Verfassungsbruch als Möglichkeit geradezu einkalkuliert, um den Konzernen zu Diensten zu sein".

In dem Vertrag finden sich mehrere Schutzklauseln, bei deren Eintreten die Konzerne weniger Geld für den Öko-Energie-Fonds zahlen würden - etwa wenn Nachrüstungen einzelner Atomkraftwerke mehr als 500 Millionen Euro kosten oder die bis 2016 geplante Atomsteuer verlängert oder erhöht wird.

Da Union und FDP im Bundesrat keine Mehrheit mehr haben, soll die Länderkammer bei der Gesetzesänderung umgangen werden. Mehrere SPD-Landesregierungen wollen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen - und ihre Chancen stehen offenbar nicht schlecht.

Papier sieht "wesentliche Änderung"

Kein geringerer als der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgericht, Hans-Jürgen Papier, macht Atomkraftgegnern Hoffnung. In einem Aufsatz für die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht habe Papier erneut dargelegt, dass die geplante Laufzeitverlängerung nur mit Zustimmung des Bundesrats zu haben sei, berichtet die Tageszeitung taz.

Laut Papiers Gutachten muss jede Verlängerung von der Länderkammer abgesegnet werden - also auch eine "moderate Verlängerung", die Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) angestrebt hatte. Die Verlängerung sei eine "nicht nur marginale, sondern wesentliche Änderung des bestehenden Atomrechts und damit zustimmungsbedürftig nach Artikel 87c Grundgesetz", lautet der Kern von Papiers Argumentation.

Der Jurist war acht Jahre lang Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Im März schied er in Karlsruhe aus und lehrt nun Staatsrecht in München. Als CSU-Mitglied macht er sich mit seiner Expertise sicherlich keine Freunde in der eigenen Partei. Und er ist nicht der einzige Konservative, der gegen die schwarz-gelben Pläne schießt.

Auch der frühere Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) stellt sich gegen die Laufzeitverlängerung - und verhöhnt die Argumente von Union und FDP. Im Hinblick auf die Aussage der Regierung, die Atomenergie werde als "Brückentechnologie" gebraucht, sagte Töpfer dem Berliner Tagesspiegel: "Man muss die Brücke so kurz wie möglich machen, denn je länger sie wird, desto teurer und unsicherer wird sie."

Er stelle sich auch die Frage, "inwieweit diese Brücke tatsächlich eine ist und nicht ins Irgendwo hineinragt". Aber so jemand wie Töpfer ist im Augenblick in der Union nicht gefragt.

© sueddeutsche.de/dpa/AFP/mikö - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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