Atomgesetz:Versprochen ist versprochen

Nach einer turbulenten Debatte hat der Bundestag die Lauftzeitverlängerung für Atomkraftwerke beschlossen. Damit löst die Regierung ein Versprechen aus dem Wahlkampf ein.

Nico Fried

Die schwarz-gelbe Regierung hat am Donnerstag ein Problem gelöst, das es ohne sie nicht gegeben hätte. Mit der Mehrheit der Koalition stimmte der Bundestag für den Ausstieg aus dem Atomausstieg, jedenfalls vorläufig. Eine von der rot-grünen Koalition mit der Energieindustrie getroffene Vereinbarung wurde ad acta gelegt. Angela Merkel und ihre Regierung halten eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken für so wichtig, dass sie dafür die Neuauflage eines gesellschaftlichen Konflikts in Kauf nehmen, der bereits beruhigt war.

Die Auseinandersetzung im Bundestag war entsprechend hart, an manchen Stellen zu hart und bisweilen auch persönlich verletzend. Die Debatte dauerte mehrere Stunden, nicht zuletzt weil die Grünen in Trauer-Theatralik das Parlament gleich zum Schauplatz ihrer nächsten Demonstration machten. Gleichwohl erhob die Opposition insgesamt zu Recht den Vorwurf an die Regierung, dass die Novelle des Atomgesetzes nun in unangemessenem Tempo durchs Parlament gepeitscht wurde, was zuvor schon in den Ausschüssen Ärger bereitet hatte.

Viele Monate hat die Koalition gebraucht, um sich untereinander einig zu werden. Noch nicht vergessen sind die Konflikte innerhalb der Union, aber auch zwischen Umwelt- und Wirtschaftsminister. Der Bundestag sollte nun husch, husch entscheiden. Der Gesetzgeber musste damit ausbaden, dass Angela Merkel ihren schwarz-gelben Laden im ersten Jahr nicht im Griff hatte. Ein zweites Mal darf sich die Kanzlerin eine solche Missachtung der Legislative nicht erlauben - und die Abgeordneten von Union und FDP sollten es sich aus Selbstachtung kein zweites Mal gefallen lassen.

Wie versprochen

Nun kann man die Entscheidung über die Verlängerung der Laufzeiten falsch finden, aber man kann der Kanzlerin zumindest nicht mehr vorhalten, sie laviere herum. Und auch den Vorwurf, die Koalition halte ihre Wahlversprechen nicht, kann man Union und FDP diesmal nicht machen. Sie haben vor der Wahl die Laufzeitverlängerung angekündigt und sich nun daran gehalten. Deshalb irren auch jene, die der Regierung vorwerfen, sie handele in der Energiepolitik gegen den Willen der Bürger. Das mag das Ergebnis von Umfragen sein, das Ergebnis der vergangenen Bundestagswahl stützt diesen Befund nicht. Wenn es eine Mehrheit gegen Atomkraft tatsächlich geben sollte, ist sie selbst schuld, wenn sie im Bundestag keine Mehrheit hat.

Das Verfassungsgericht muss nun darüber befinden, ob die Regierung die Laufzeitverlängerung ohne den Bundesrat durchsetzen durfte. Angesichts der Tragweite der Entscheidung kann man sich das tatsächlich kaum vorstellen. Karlsruhe heißt der Ort der Hoffnung für die Atomkraftgegner. Das ist vor allem mit Blick auf die Grünen bemerkenswert: Sollte das Gericht zugunsten der Opposition entscheiden, werden dieselben Grünen sich auf juristische Entscheidungen berufen, die sie im Protest gegen Stuttgart 21 nicht wahrhaben wollen.

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