Atomausstieg:Nukleares Nachspiel

Mit einer Gesetzesänderung will das Umweltministerium millionenschwere Entschädigungen für deutsche Stromkonzerne ermöglichen. Es wäre der letzte Akt im deutschen Atomausstieg.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich

Das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich in Rheinland-Pfalz nahm RWE 1988 nach nur einem Jahr wieder vom Netz – mit Auswirkungen bis heute.

(Foto: Thomas Frey/dpa)

Die beiden Stromkonzerne RWE und Vattenfall können sich auf mehrere Hundert Millionen Euro Entschädigung für den deutschen Atomausstieg einstellen - aber erst 2023. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundesumweltministerium in die Abstimmung zwischen den Ressorts gegeben hat - und das in aller Eile. Die Gesetzesänderung soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, nur noch bis spätestens Ende nächsten Monats bleibt Zeit dafür.

Es ist gewissermaßen der letzte Akt des überfallartigen Fukushima-Ausstiegs 2011. Damals hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung über Nacht ihre eigenen Gesetze aufgehoben: Statt längerer Laufzeiten für alle deutschen Atomkraftwerke sollten nun die ältesten Reaktoren quasi übermorgen vom Netz gehen. Alle anderen AKWs erhielten feste Abschalttermine; die letzten drei verlieren am 31. Dezember 2022 ihre Betriebsgenehmigung. Die betroffenen Atomkonzerne hatten dagegen geklagt - und zumindest teilweise recht bekommen. Zwar dürfe der Bund Risiken der Atomkraft neu und anders bewerten. Allerdings müsse er wirtschaftliche Schäden ausgleichen.

Die Gesetzesänderung soll das nun nachholen, doch die Sache ist vertrackt. Der einfachere Teil daran sind noch jene Investitionen, die im Vertrauen auf die schwarz-gelbe Laufzeitverlängerung erfolgten und durch den schwarz-gelben Ausstieg "frustriert" wurden. Weil beides nicht einmal fünf Monate auseinander lag, dürften sich die Nachforderungen hier in Grenzen halten. Schwieriger wird es bei den sogenannten Reststrommengen.

Steuerzahler werden höchstens "im niedrigen einstelligen Milliardenbereich" belastet

Sie sind ein Relikt des allerersten Atomausstiegs, den SPD und Grüne im Jahr 2000 mit den Betreiberkonzernen ausgehandelt hatten. Er billigte den Unternehmen Strommengen zu, die sie in ihren Anlagen noch erzeugen durften, rein rechnerisch entsprachen sie einer Lebensdauer von 32 Jahren. Die Konzerne sollten frei entscheiden können, ob sie Strommengen auf neuere Anlagen übertragen, auch handeln durften sie damit. Fixe Abschalttermine sah der rot-grüne Ausstieg nicht vor.

Bis heute sitzen RWE und Vattenfall auf den größten Strommengen: RWE, weil es eine Gutschrift für sein vorzeitig stillgelegtes AKW Mülheim-Kärlich ausgehandelt hatte, und Vattenfall, weil es 2011 auch den vergleichsweise jungen Reaktor Krümmel stilllegen musste. Beide dürften auf dem Großteil dieser Strommengen sitzen bleiben: Abnehmer dürften sich kaum dafür finden, und von 31.12.2022 an sind sie wertlos. Die beiden Konzerne kommen damit auch in den Genuss der Entschädigung, die sich nach dem durchschnittlichem Strompreis zwischen 2011 und 2022 richten soll. Die Steuerzahler belaste dies allerhöchstens "im niedrigen einstelligen Milliardenbereich", heißt es im Gesetz. Umweltschützer kritisieren, das sei viel zu viel.

Ohnehin könnte Vattenfall schon vorher Geld bekommen: Der schwedische Staatskonzern klagt auch vor einem Schiedsgericht in Washington auf Schadenersatz vom Bund. Sollte er welchen erhalten, wird das angerechnet.

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