Atom-Endlager Schacht Konrad:Verfassungsrichter weisen Klage ab

Die Stadt Salzgitter ist mit ihrer Verfassungsklage gegen den Umbau von Schacht Konrad zum ersten deutschen Atom-Endlager gescheitert. Aus formalen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht die Klage nicht angenommen.

Eine Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen das Atommüll-Endlager Schacht Konrad ist erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde der Kommune nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die Verfassungsbeschwerde gegen das Atomendlager Schacht Konrad blieb erfolglos (Foto: Foto: dpa)

Eine Stadt könne sich bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben nicht auf Grundrechte berufen, erklärten die Karlsruher Richter zur Begründung. Salzgitter hatte seine Rechte in dem Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau und dem sich daran anschließenden Gerichtsverfahren verletzt gesehen.

Die Kommune selbst reagierte mit Bestürzung auf das Urteil. "Für Salzgitter ist das wirklich kein glücklicher Tag", sagte Stadtsprecher Norbert Uhde. Nun seien alle rechtlichen Mittel gegen den Bau des Endlagers ausgereizt. "Im Interesse der Bevölkerung und der Zukunft des Wirtschaftsstandortes wollten wir aber alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Einrichtung und den Betrieb des Lagers zu verhindern", betonte Uhde.

Im Schacht Konrad sollen auf Dauer bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle entsorgt werden, die aus dem Abriss von Atomkraftwerken sowie aus Industrie, Forschung und Medizin erwartet werden. Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht als letzte Instanz grünes Licht für den Ausbau gegeben. Den Verfassungsrichtern liegt jetzt noch die Beschwerde eines Landwirtes gegen den Ausbau des früheren Eisenerzbergwerks vor. Wann es darüber entscheiden wird, ließ das Gericht offen.

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