Asylverfahren:Sklaverei vor Gericht

Karlsruhe weist Richter an, sich mit Zuständen in einem Abschiebeland zu befassen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Vielleicht führt die Routine des Abschiebens ja dazu, dass man als Richter bei all diesen dramatischen Fluchtberichten nicht mehr so richtig hinhört. Aber was die junge Frau aus Mauretanien über das Schicksal zu erzählen hatte, das ihr im Falle einer Abschiebung in das Land ihrer Herkunft drohte, hätte schon Aufmerksamkeit wecken können, und zwar wegen eines Wortes, das aus einer anderen Zeit zu stammen scheint - Sklaverei. Sie gehöre dem "Sklavenstamm" der Peul an und habe daher als Frau ohne Ausbildung und familiären Schutz in Mauretanien ein Dasein als Haussklavin zu erwarten. Das Verwaltungsgericht Greifswald, das den Fall prüfte, möge doch einen Sachverständigen hören, beantragte sie. Doch das Gericht lehnte ab. Das sei ein Beweisantrag "ins Blaue hinein". Also keine Anerkennung als Flüchtling und kein Abschiebeverbot. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte die Entscheidung.

Sklavenhandel in Afrika

Sklaverei – hier eine Illustration aus der Mitte des 19. Jahrhunderts – ist in Afrika offiziell abgeschafft, sie beschäftigt dennoch deutsche Gerichte.

(Foto: SZ Photo)

Ins Blaue hinein? Wer Mauretanien und Sklaverei in die Suchmaschine eingibt, der findet rasch eine Reihe seriöser Quellen, die darauf hindeuten, dass die längst offiziell abgeschaffte Sklaverei in Mauretanien fortdauert. Einige dieser Quellen hatte die Frau dem Gericht genannt, eine Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker zum Beispiel und einen Länderbericht der Bertelsmann-Stiftung. Danach sind Angehörige ehemaliger "Sklavenstämme", wozu eben auch die Peul gehören, von extremer Armut und Ausschluss aus der Gesellschaft bedroht. Besonders hart betroffen: Allein stehende Frauen ohne familiären Schutz.

Leibeigene

Die Sklaverei wurde in Mauretanien offiziell im Jahr 1905 abgeschafft - und erneut im Jahr 1981. Dennoch geht etwa die Gesellschaft für bedrohte Völker davon aus, dass in dem westafrikanischen Land bis zu 500 000 Menschen weiterhin unter den Bedingungen der Leibeigenschaft leben. Unter ihnen sind 90 Prozent Frauen und Kinder. Es sind Nachkommen von schwarzafrikanischen Sklaven, sie werden dort Haratin genannt, das bedeutet übersetzt "schwarze Mauren". Sie werden damit abgegrenzt von den hellhäutigen "weißen Mauren", die weitgehend die Wirtschaft, Politik und Militär dominieren. Die aktuelle Regierung betont jedoch, in ihrem Land gebe es keine Sklaverei. SZ

Das Bundesverfassungsgericht hat der Frau nun recht gegeben. Ein Abschiebeschutz sei in solchen Fällen "nicht fernliegend", daher hätte sich das Verwaltungsgericht mit den Behauptungen der Klägerin auseinandersetzen müssen. Dass dies unterblieben sei, verletze ihren Anspruch auf rechtliches Gehör und auf effektiven Rechtsschutz. Das bedeutet noch nicht automatisch, dass sie nun gewonnen hat. Aber ihr Fall muss nun noch einmal geprüft werden, wahrscheinlich mithilfe eines Sachverständigen. Und dieses Mal werden die Richter ihr zuhören müssen.

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