Süddeutsche Zeitung

Asylverfahren:Ein Flüchtling - eine Karte

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Von Stefan Braun, Berlin

Angesichts der nach wie vor großen Probleme bei der Registrierung, Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen prüft die Bundesregierung die Einführung einer sogenannten Flüchtlingskarte. Sie würde alle bisherigen Unterlagen, die Flüchtlinge bei der Erstaufnahme und Registrierung erhalten, ersetzen und könnte derzeitige Schwierigkeiten beim Datenaustausch, bei der Kommunikation zwischen Behörden und bei einer verlässlichen Verteilung zwischen den Bundesländern abbauen helfen. Außerdem, das wird derzeit besonders geprüft, könnte sie auch zur Voraussetzung für den Erhalt bestimmter staatlicher Leistungen gemacht werden.

Bislang beruhen viele Probleme bei der Aufnahme von Flüchtlingen darauf, dass die Registrierung von verschiedenen Behörden durchgeführt wird und entsprechend viele Dokumente anfallen. Das gilt etwa für die Sicherheitsüberprüfung oder für die erste Gesundheitsuntersuchung. Kommt es zur Einführung einer Flüchtlingskarte, dann könnten zahlreiche Informationen zur jeweiligen Person auf einer Karte gespeichert und bei jedem weiteren Schritt hin zum Asylantrag und zur späteren Integration erweitert werden. Derzeit gibt es weder zwischen den einzelnen Behörden noch zwischen den einzelnen Bundesländern einen wirklich vereinheitlichten Datenaustausch.

Verfahren müssen zum Teil sogar neu gestartet werden

Das hat in der Vergangenheit immer wieder zu Doppel- und Dreifachregistrierungen geführt und nicht selten auch zum Verlust eines der Dokumente. Die Folge: Die Verfahren dauern immer länger, müssen zum Teil sogar neu gestartet werden. Nach den derzeitigen Überlegungen könnten auf einer solchen Flüchtlingskarte Informationen über die Herkunft, den Ort der Registrierung, die Fingerabdrücke und auch die erste Gesundheitsuntersuchung stehen.

Erweitert werden könnte sie durch Daten über das Bundesland, in dem der Flüchtling während des Asylverfahrens sein soll, über erste Integrations- und Sprachkurse, über die frühere Ausbildung oder über den Familienstand. Noch aber ist darüber nicht endgültig entschieden, und das auch, weil derzeit unter anderem datenschutzrechtliche Bedenken geprüft werden müssen.

Damit verknüpft ist die Frage, ob die Karte eine elektronische Karte sein soll oder ein Papierdokument. Letzteres wäre zunächst schneller einzuführen; ersteres würde sehr viel mehr Möglichkeiten bieten, unterschiedlichste Daten zu speichern und abzufragen.

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Quelle:
SZ vom 28.10.2015
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