Asylstreit:Gegen britische Abschiebung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Großbritannien dazu aufgefordert, einen irakischen Asylsuchenden vorerst nicht nach Ruanda auszufliegen. Die Entscheidung des Gerichts fiel am Dienstagabend, kurz bevor der Mann mit weiteren Menschen nach Ostafrika gebracht werden sollte. Das Gericht forderte die britischen Behörden in einer sogenannten einstweiligen Maßnahme auf, den Mann frühestens drei Wochen nach einer finalen Entscheidung in seinem in Großbritannien laufenden Verfahren außer Landes zu bringen. Über die endgültige Entscheidung solle das Gericht informiert werden. Einstweilige Maßnahmen sind laut Gericht verbindlich. Unklar war, ob die Entscheidung Auswirkungen auf andere Asylsuchende hat, die Großbritannien nach Ruanda bringen will.

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