Asylrecht:So weit auseinander wie Erde und Mond

Asylrecht: Festung Europa: Am Wochenende haben ungarische Soldaten auch die Grenze zum EU-Nachbarland Kroatien mit Stacheldraht abgeriegelt.

Festung Europa: Am Wochenende haben ungarische Soldaten auch die Grenze zum EU-Nachbarland Kroatien mit Stacheldraht abgeriegelt.

(Foto: Peter Lendvai/AP)

Seit Jahren haben die EU-Staaten sich nicht auf eine Asylpraxis einigen können. Trotz des Vorschlags des deutschen Innenministers spricht vieles dafür, dass das genauso bleibt.

Von Heribert Prantl

Das einheitliche europäische Asylrecht, das die Politiker jetzt in ihren Interviews fordern - das gibt es schon: jedenfalls auf dem Papier und in unendlich vielen Ankündigungen. Das gemeinsame EU-Asylsystem, das Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) soeben als seine "Vision" im Spiegel vorgestellt hat, hatte vor ziemlich genau zwanzig Jahren sein Vor-Vorgänger Manfred Kanther (CDU) schon angekündigt. Das war im November 1995, bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über das geänderte deutsche Asylgrundrecht.

Damals schwärmte der damalige Bundesinnenminister Kanther von einem großen europäischen Verantwortungszusammenhang, der sich alsbald entfalten werde und den das Verfassungsgericht nicht stören solle. Das geänderte, das verkürzte neue deutsche Asylgrundrecht nach Artikel 16a sei der Preis, den Deutschland für das kommende gemeinsame EU-Asylkonzept erbringen müsse.

Das Verfassungsgericht hat sich davon beeindrucken lassen - jedenfalls die Mehrheit der Richter; drei hatten damals gleichwohl und vehement gegen das neue deutsche Asylrecht gestimmt. Entfaltet hat sich dann aber auf EU-Ebene ziemlich wenig, jedenfalls nichts, was positive Wirkungen für die Aufnahme und die Verteilung von Flüchtlingen gehabt hätte.

Auf dem Papier sieht das gemeinsame europäische Asylrecht freilich gar nicht so schlecht aus. Es gibt zahllose Entwürfe dafür, nachdem 1999 ein EU-Sondergipfel zu den Themen Flüchtlinge und Migration in der finnischen Stadt Tampere so eine Art Zugbrückenmodell für Europa entwickelt hatte:die EU als Festung mit vorgeschobenen Forts und Verteidigungsanlagen, Pufferzonen und Auffanglagern, aber auch mit etlichen großen und stabilen Zugbrücken, über die Flüchtlinge Zutritt, Schutz und Hilfe erhalten.

Papier ist geduldig. Wenn es um Asyl in Europa geht, umso mehr

Mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages 1999 waren die Fragen von Einwanderung und Asyl zu einer echten Gemeinschaftsaufgabe geworden, die Flüchtlingspolitik kam damals von der dritten, der intergouvernementalen Säule in die erste, in die supranationale Säule. Und es wurden fortan einschlägige Papiere am laufenden Band produziert, um aus Europa, wie das in Tampere beschlossen worden war, einen Schutzraum zu machen, in dem Flüchtlinge gleich behandelt werden und in dem jeder Mitgliedsstaat möglichst das gleiche Schutzniveau hat. Es wurde also eine Asyl-Richtlinie mit Mindeststandards für die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen geschrieben. Des Weiteren gab es eine Qualifikationsrichtlinie, die garantiert, dass Flüchtlinge nicht zurück ins Elend transportiert werden, und schließlich eine erste und zweite Asylverfahrens-Richtlinie, die einen gemeinsamen Nenner für den Ablauf der Asylverfahren schaffen wollen.

Aber Papier ist, und Papiere sind geduldig. Es wurden dort für die Nationalstaaten große Spielräume eingebaut, und es gibt auch allerlei Opt-out-Klauseln mit der Möglichkeit, Regelungen nicht oder nur teilweise umzusetzen. Und so kam es dazu, dass die Praxis des Asylrechts in den einzelnen EU-Ländern so weit auseinanderliegt wie Erde und Mond. Das beginnt bei der Behandlung der Flüchtlinge nach ihrer Ankunft und endet noch nicht mit den sehr verschiedenen Anerkennungsquoten für Flüchtlinge aus bestimmten Ländern. Die Gemeinsamkeit im Asylrecht der EU-Staaten besteht darin, dass es ziemlich wenig Gemeinsamkeiten gibt. Eine Lastenverteilung innerhalb der Europäischen Union bei er Aufnahme von Flüchtlingen ist für die zweite Phase des sogenannten Haager Programms zur Vergemeinschaftung des Asyls vorgesehen. Die Phase begann bereits im Jahr 2004. Zu sehen ist von der europäischen Lastenverteilung aber noch nichts.

Jeder Staat wäscht sich die Hände in Unschuld - und schiebt die Menschen weiter

Mit den sogenannten Dublin-Regeln - danach ist der Mitgliedsstaat für den Flüchtling zuständig, den dieser zuerst in Europa betritt - entwickelte sich eine kombinierte Sankt-Florians- und Pontius-Pilatus-Haltung: Jeder Staat wäscht sich die Hände in Unschuld, schiebt den Flüchtling weiter in den nächsten Staat, kümmert sich wenig darum, was dort mit ihm geschieht. Der Nachbarstaat sei doch auch, so rechtfertigte sich jeder, Mitglied der Genfer Flüchtlingskonvention.

Bundesinnenminister de Maizière schlägt nun vor, ein europäisches Asylrecht zu schaffen, das feste Aufnahmekontingente kennt. Flüchtlinge, die aus dem Mittelmeer gefischt werden und schutzbedürftig sind, aber nicht mehr in diese Kontingente passen, sollen außerhalb Europas in Lagern untergebracht werden. Das deutsche Individualgrundrecht auf Asyl bleibe davon unberührt und unangetastet, werde aber an Bedeutung verlieren, meint der Minister. Er versucht so, die Grundrechtsrelevanz seines Vorschlags wegzuschieben.

De Maizières Kontingentvorschlag ist aber eine Weiterentwicklung der heutigen Drittstaatenregelung in Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes und eine Weiterentwicklung der Regelung über die sicheren Herkunftsstaaten in Artikel 16a Absatz 3. Ohne Grundgesetzänderung wird sich das Konzept kaum umsetzen lassen. Zu welchen Eruptionen aber eine solche Grundgesetzänderung führen kann - das lehrt die Diskussion Anfang der Neunzigerjahre, als das Grundrecht auf Asyl eingeschränkt wurde.

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