Asylrecht:Politisch Verfolgte genießen Asylrecht - aber nicht in Europa

Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge

Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Ingelheim. Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass die EU die Voraussetzungen für Asyl so erschwert, dass es schier unmöglich ist, dieses Recht überhaupt zu beantragen.

(Foto: dpa)

In Berlin streiten sich die Parteien über die Asylpolitik. Doch das sind nur Schaukämpfe, während Brüssel gerade ein neues Koordinatensystem für Flüchtlinge baut - und zwar eins, das ihnen den Zugang zum Asylrecht versperrt.

Kommentar von Heribert Prantl

Die entscheidenden Gespräche zur Zukunft der Flüchtlingspolitik finden womöglich nicht in Berlin, sondern in Brüssel statt. In Berlin wird es Schaukämpfe geben, die allen Beteiligten Gesichtswahrung erlauben sollen. In Brüssel wird derweil die Flüchtlingspolitik neu geordnet - und zwar so, dass Flüchtlingen der Zugang zum Asylrecht versperrt wird; diesmal nicht mit Stacheldraht, sondern mit Paragrafen.

Dem Asylverfahren in Europa soll ein sogenanntes Zulässigkeitsverfahren vorgeschaltet werden, in dem festgestellt wird, ob der Asylsuchende in der EU überhaupt einen Asylantrag stellen darf. Wenn nicht, also bei Unzulässigkeit der Antragstellung, folgt Zurückschiebung in Staaten wie Türkei, Libyen, Niger oder Mali. Der Kreis solcher Herkunfts- und Drittstaaten, die als sicher erklärt werden, soll angeblich erheblich vergrößert werden. Es muss nicht sein, dass der ganze Staat sicher ist, es soll genügen, dass Regionen in diesen Staaten als sicher gelten.

Organisationen wie Pro Asyl befürchten, dass auf EU-Ebene unumkehrbare Fakten nach dem geschilderten Muster geschaffen oder vorbereitet werden, noch während in Deutschland die Sondierungsgespräche für eine Jamaika-Koalition laufen. Das würde bedeuten: Die EU installiert ein völlig neues Koordinatensystem, während sich CDU, CSU, FDP und Grüne noch um einzelne Koordinaten streiten.

Bislang existieren europäische Asylverfahrens-Richtlinien, die den einzelnen EU-Staaten einen gewissen Spielraum lassen; solche EU-Richtlinien werden von den nationalen Parlamenten, im deutschen Fall also vom Bundestag, ausgestaltet und in nationales Recht umgesetzt.

Menschenrechtsorganisationen haben Brandbriefe geschrieben

Die Befürchtung von Menschenrechtsorganisationen geht nun dahin, dass die EU, gedrängt von den nationalen Regierungen, zuvorderst von Deutschland und Frankreich, in Sachen Asyl und Flüchtlinge zum Mittel der Verordnung greift: Verordnungen sind Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben und in allen ihren Teilen verbindlich sind. Sie haben Durchgriffswirkung, sie müssen also nicht von Mitgliedsstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden; sie gelten unmittelbar.

Menschenrechtsorganisationen haben Brandbriefe an einzelne Verhandler der Sondierungsgespräche geschrieben, um vor der Gefahr zu warnen, dass in Berlin geschäftig über Flüchtlingspolitik verhandelt wird, während in Brüssel die Geschäftsgrundlage für die Flüchtlingspolitik komplett geändert wird.

Der ungemütlichste Satz in der Bibel lautet so: "Es ist leichter, dass ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe, als dass ein Reicher ins Reich Gottes komme." Die Pläne für ein neues EU-Asylrecht schreiben diesen Satz auf ihre Weise um: "Leichter geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Flüchtling in ein Asylverfahren kommt".

Das Asylrecht bleibt, das Asylverfahren auch - aber die Voraussetzungen werden so erschwert, dass es schier unmöglich ist, überhaupt Aysl zu beantragen und die Gründe der Flucht nach Europa überprüfen zu lassen. Das ist so, als ob man einem Hungernden ein Brot vor die Nase hält, ihm aber keinen Bissen davon gibt.

Es handelt sich bei solchen Plänen um die exzessive Fortentwicklung des geänderten deutschen Asylgrundrechts von 1993 und um die exzessive Fortschreibung der so genannten Dublin-Regeln. Es handelt sich um Regeln, die sich für Flüchtlingsschicksale kaum interessieren, sondern nur für den Weg, den ein Flüchtling auf seiner Flucht genommen hat - um ihn in einen der Staaten, durch die er auf dem Weg gekommen ist, zurückzuschicken.

Das ungeschriebene Motto des kastrierten Asylgrundrechts von 1993 war der Satz: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht - aber nicht in Deutschland. Die Feststellung "aber nicht in Deutschland" soll ausgeweitet werden auf "aber nicht in Europa".

Schutz soll es nur möglichst weit weg von Europa geben

Das Asyl soll ausgelagert werden. Die EU zahlt dafür, dass das Asyl dort hinkommt, wo der Flüchtling herkommt. Schutz soll es nur möglichst weit weg von Europa geben. Und wenn dort der Schutz das Wort Schutz nicht verdient, dann kräht kein europäischer Hahn danach - wie das heute schon bei den Flüchtlingen der Fall ist, die aufgrund des Abkommens mit der Türkei dort verbleiben müssen. Aus den Augen, aus dem Sinn. Zu den gemeinsamen Werten, zu denen sich die Europäische Union in ihren Verträgen bekennt, zählt dieser Satz aber nicht.

Wenn Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ein Wert bei den Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen zu einer Jamaika-Koaliton sind - dann muss dort ein deutsches Veto gegen europäische Asylrechts-Auflösungsstrategien vereinbart werden.

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