Süddeutsche Zeitung

Asylrecht:Neue Auflagen

Wer bleiben darf, soll erst einmal nicht wohnen dürfen, wo er will. Bundesinnenminister Thomas de Maizière will so verhindern, dass Ghettos entstehen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will anerkannten Flüchtlingen für einen bestimmten Zeitraum den Wohnort vorschreiben. "Eine Wohnortzuweisung für Flüchtlinge halte ich für dringend geboten, um Ballungsräume von den Risiken einer Ghettobildung zu entlasten", sagte de Maizière der Welt am Sonntag. Der CDU-Politiker erhielt für seinen Plan grundsätzliche Unterstützung von Bauministerin Barbara Hendricks (SPD). Eine befristete Wohnortzuweisung könne ein sinnvolles ergänzendes Instrument sein, sagte sie. Nach Informationen der Zeitung hat das Bundesinnenministerium bereits Eckpunkte für eine entsprechende Regelung im Aufenthaltsgesetz erarbeitet. Über die Verteilung von Flüchtlingen auf bestimmte Wohnorte sollen demnach die Bundesländer entscheiden. Vorbild sei das frühere Wohnortzuweisungsgesetz für Spätaussiedler aus den Neunzigerjahren. Auch der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sprach sich für klare Vorgaben aus. "Damit wir in zehn Jahren über eine gelungene Integration der Flüchtlinge sprechen können, brauchen wir jetzt eine Wohnsitzauflage", sagte er. Darüber hinaus soll die Deutsche Post das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einem Bericht zufolge mit 300 Mitarbeitern bei der Bearbeitung von Asylanträgen unterstützen. In einer E-Mail würden Postbeamte aus dem gehobenen Dienst aufgerufen, für sechs bis zwölf Monate freiwillig zum Bamf zu wechseln, berichtete die Bild am Sonntag unter Berufung auf das Schreiben. Dafür werde eine Zulage angeboten. Beim Bamf liegen dem Bericht zufolge weiterhin mehr als 770 000 Asylanträge, über die noch nicht entschieden wurde.

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SZ vom 22.02.2016 / SZ
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