Asylrecht in Deutschland:Das Grundrecht dritter Klasse

Seit 1993 biegt sich das deutsche Asylrecht die Welt zurecht: Es gaukelt Schutz vor, den es nicht gibt. Es definiert Staaten als sicher, die es nicht sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Lügerei lange mitgemacht - bis jetzt.

Heribert Prantl

Seit 17 Jahren, seit 1993, lügt sich das neue deutsche Asylrecht die Welt zurecht. Das große Lügen geht jetzt zu Ende: Das Bundesverfassungsgericht macht die Heuchelei nicht mehr mit.

Karlsruhe prueft Asylrecht - Automatische Abschiebung nach Griechenland steht in Frage

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die automatische Abschiebung von Asylbewerbern gegen das Grundgesetz verstößt.

(Foto: dapd)

Dieses Asylrecht verspricht, was es nicht hält. Es gaukelt Schutz vor, den es nicht gibt. Es definiert andere Staaten als sicher, auch wenn sie es nicht sind. Das Verfassungsgericht hat diese Lügerei lange mitgemacht: Im Urteil vom 14. Mai 1996 gab es dazu seinen Segen. Es war ein schwarzer Tag in der Geschichte der Grundrechte: Das Gericht weigerte sich angesichts gewaltiger Asylbewerberzahlen (vierhunderttausend Asylanträge waren 1992 gestellt worden) Einzelschicksale zu berücksichtigen. Die Richter wollten, wie das Gros der Bürger und wie die Parteien, nach langen hitzigsten Debatten nichts mehr hören vom Leid der Welt. Schnelle Abschiebung, ohne Rechtsschutz, war ihnen damals wichtiger als das höchste Grundrecht, wichtiger als die Menschenwürde, wichtiger als der Grundsatz des fairen Verfahrens.

Heute sind die Asylbewerberzahlen geschrumpft, auf sechs Prozent von damals. Nun sinnen die höchsten Richter auf Wiedergutmachung für damals; nun ist ihnen das Urteil von damals peinlich. Die Richter wollen den gnadenlosen Mechanismus des Asylrechts nicht mehr länger akzeptieren, der es erlaubt, Flüchtlinge an der Grenze zurückzuschicken; die Richter wollen den Rechtsweg wieder öffnen. Das wurde soeben in der mündlichen Verhandlung deutlich. Das Urteil wird dem deutschen Asylrecht also wohl die Drittstaatenklausel herausoperieren.

Das neue Asylrecht hat einfach eine lange Reihe von Ländern in eine Liste geschrieben und erklärt, in all diesen Ländern seien Flüchtlinge sicher. Drittstaatenklausel - das klingt harmlos, sie ist aber messerscharf; sie bedeutet: Ein Flüchtling, der auf der Flucht auch nur einen Fuß auf einen anderen als den deutschen, also einen Drittstaat gesetzt hat, ist in Deutschland chancenlos. Er gilt in Deutschland nicht mehr als politisch verfolgt, selbst wenn er noch so glaubhaft von seiner Folter berichtet. Es zählt nur der Weg, auf dem er gekommen ist; auf diesen Weg wird er sofort und ohne weitere Prüfung zurückgeschickt; er hat auch nicht die Chance, darzulegen, dass er in dem Land, in das er zurückgeschickt wird, nicht sicher ist.

Diese Klausel war das von der deutschen Politik erfolgreich propagierte Vorbild für das Asylrecht der EU. Aber die Schärfe der deutschen Klausel ist nach wie vor ohne Vorbild in Europa. Deutschland verhält sich wie Pontius Pilatus: Man wäscht die Hände in Unschuld und schiebt Flüchtlinge so rigoros ab wie Sarkozy die Roma. Zum Beispiel von Deutschland nach Griechenland - obwohl es dort keinen Schutz für Flüchtlinge gibt. Das Asylverfahren in Griechenland ist kein Schutz-, sondern ein Jagdrecht. Aber das deutsche Asylrecht nimmt das nicht zur Kenntnis. Was realiter in Griechenland (oder anderswo) passiert, interessiert nicht: Man schaut in die Listen, da steht "sicher" - und man schiebt ab. Man nennt das "normative Vergewisserung"; die Realität ist egal, der Buchstabe des Gesetzes alles.

1992/93 war es angesichts hoher Flüchtlingszahlen eine Notlüge, das Unsichere zum Sicheren zu erklären; dem deutschen Putativnotwehrexzess fielen seitdem ungezählte Flüchtlinge zum Opfer. Die Verfassungsrichter besinnen sich nun, nachdem viele untere Gerichte das zynische Spiel nicht mehr mitmachen, eines Besseren. Die Politik nicht. Sie will das Asylrecht weiterhin als Grundrecht dritter Klasse betrachten.

1996 hatten sich drei Verfassungsrichter in abweichenden Voten empört gegen die Drittstaatenklausel gewehrt. Sie sei, so der Richter Bertold Sommer, "ein Dach, für das es noch kein Haus gibt". Was passiert mit einem solchen Dach? Es hat keinen Halt und erschlägt die, die darunter Schutz suchen. Das ist immer noch so. Das kann nicht so nicht bleiben.

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