Süddeutsche Zeitung

Asylrecht:Das hat sich verändert

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Seit vier Jahren hat die schwarz-rote Bundesregierung immer wieder an den Schrauben des Asyl- und Aufenthaltsrechts gedreht. Und zwar fast immer, um sie nur noch ein bisschen fester anzuziehen.

Von Jan Bielicki

Bei Gesetzen geht der Trend zum knackigen Titel. "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" heißt der neueste, noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmte Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Er soll die Regeln, nach denen Ausreisepflichtige abgeschoben werden, drastisch verschärfen - erneut und noch weiter als bisher schon. Auch das ist ein Trend: Seit 2015 hat die schwarz-rote Bundesregierung immer wieder an den Schrauben des Asyl- und Aufenthaltsrechts gedreht. Und zwar meist, um sie fester anzuziehen.

Es beginnt im März 2015. Die Zahl der ankommenden Flüchtlinge ist spürbar, aber noch nicht dramatisch angestiegen, als Bundestag und Bundesrat drei Staaten des früheren Jugoslawien zu sicheren Herkunftsländern erklären. Im Gegenzug lockert das Rechtsstellungsverbesserungsgesetz die Pflicht von Asylbewerbern, in bestimmten Unterkünften zu wohnen. Sie sollen nicht wie bisher vorrangig mit Sachleistungen, sondern mit Geldzahlungen versorgt werden. Ende Juli 2015 tritt das nächste Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in Kraft. Es weitet die Möglichkeiten aus, abgelehnte Asylbewerber in Abschiebehaft und erstmals auch in Ausreisegewahrsam zu nehmen. Andererseits eröffnet es neue Bleibeperspektiven für junge und schon lange Zeit hier geduldete Flüchtlinge.

Doch in den Wochen darauf kommen vor allem syrische Flüchtlinge täglich zu Tausenden über die Grenze. Die Koalition reagiert. Im Oktober 2015 bringt sie das sogenannte Asylpaket I auf den Weg. Dessen Inhalt: Unter anderem sollen Asylbewerber länger in Erstaufnahmeeinrichtungen unterkommen und dort wieder vorrangig mit Sachleistungen versorgt werden. Rechtsschutzfristen werden verkürzt, drei weitere Balkanländer zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, alles mit dem Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen.

Schon im Februar 2016 folgt das Asylpaket II. Es sieht Schnellverfahren für bestimmte Asylbewerber vor. Und es stoppt den Nachzug von Angehörigen der Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz - der erst seit 2018 in beschränktem Umfang wieder möglich ist. Es gesteht aber auch Asylbewerbern, die eine Ausbildung machen, ein Bleiberecht zu. Das im Juli 2016 verabschiedete Integrationsgesetz erleichtert es Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive, eine Arbeit oder Ausbildung anzutreten. Aber es ermöglicht auch, ihnen vorzuschreiben, wo sie zu wohnen haben.

Im Juli 2017 kommt das nächste Gesetz, wieder zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Es gibt den Behörden unter anderem noch mehr Möglichkeiten, Ausreisepflichtige abzuschieben und zuvor in Abschiebehaft zu nehmen. Allerdings geht es dem heutigen Innenminister nicht weit genug: Seehofers sogenannter Masterplan sieht weitere und schärfere Gesetze vor.

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Quelle:
SZ vom 12.02.2019
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