Asylpolitik:Was de Maizières Vorschläge für Syrer bedeuten

Flüchtlinge aus Syrien in der Flüchtlingsunterkunft in Weida

Ein Landratsamtsmitarbeiter spricht in Weida (Thüringen) mit zwei Flüchtlingen aus Syrien.

(Foto: dpa)
  • Innenminister Thomas de Maizière will die Asylanträge von Syrern wieder im Einzelfall prüfen lassen - grundsätzlich soll nur der sogenannte subsidiäre Schutz gelten.
  • Der subsidiäre Schutz greift bei Menschen, deren Leben in ihrer Heimat bedroht ist, beispielsweise durch einen Bürgerkrieg.
  • Unter die Genfer Flüchtlingskonvetion fallen alle Flüchtlinge, die aufgrund eines persönlichen Merkmals verfolgt werden.

Von Roland Preuß

Auf den ersten Blick ging es nur um eine kleine Gruppe, mit der man nun strenger verfahren wolle. Von 1700 Flüchtlingen war in der Koalitionsrunde am Donnerstag die Rede, die nun ihre Familienangehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürften. Auf diese Regel hatten sich die Koalitionsspitzen verständigt. Sie soll nur für Menschen mit einem sogenannten subsidiären Schutz gelten, der geringer ist als bei Asylberechtigten oder Geflohenen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) fallen.

Bisher haben 2015 gerade einmal 55 Syrer einen solchen subsidiären Schutz erhalten, die große Mehrheit dagegen wurde als GFK-Flüchtling anerkannt, und zwar im Schnellverfahren. Erst die Pläne von Thomas de Maizière verleihen diesem Punkt neues Gewicht.

Es könnte um drei Millionen Angehörige gehen

Der Innenminister will Asylanträge von Syrern wieder einzeln prüfen und grundsätzlich den Status des subsidiär Schutzberechtigten vergeben lassen. Das aber würde voraussichtlich Hunderttausende betreffen, allein im Oktober registrierten die Behörden gut 88 000 neue syrische Flüchtlinge. Ihre engen Angehörigen, also Ehepartner und Kinder, dürften dann erst mal nicht nachkommen, sondern müssten beispielsweise in der Türkei bleiben.

Hintergrund sind Schätzungen, dass die vielen Flüchtlinge, die derzeit ankommen eine noch größere Zahl an Angehörigen nach sich ziehen, die alle untergebracht, versorgt, integriert werden müssten. Laut Manfred Schmidt, dem früheren Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, machen im Durchschnitt je Flüchtling drei Angehörige einen Anspruch auf Nachzug geltend.

Bei der erwarteten gut eine Million Flüchtlinge allein dieses Jahr ergäben sich so weitere drei Millionen Zuzügler. Schmidts Angabe basiert auf Erfahrungen, verlässlich lässt sich dies nicht vorhersagen. Keiner weiß, wie viele Flüchtlinge in Deutschland Familie haben und ob diese - noch - in der Heimat oder einem Nachbarland wie der Türkei bleiben will.

Entscheidendes Kriterium sind die Gründe der Flucht

Asylprüfer unterscheiden GFK-Flüchtlinge und Menschen mit subsidiärem Schutz nach den Gründen ihrer Flucht. Als GFK-Flüchtling wird anerkannt, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung verfolgt wird, etwa vom syrischen Regime oder dem "Islamischen Staat". Kann ein Flüchtling dies nicht glaubhaft machen, so kommt gerade bei Syrern der subsidiäre Schutz in Frage. Dieser greift bei Menschen, deren Leben in der Heimat bedroht ist durch Folter, die Todesstrafe oder "willkürliche Gewalt" in einem Krieg oder Bürgerkrieg, also etwa bei Menschen, die aus Syrien fliehen, aber keine Oppositionellen sind.

Rechtlich gesehen sind Menschen mit sudsidiärem Schutz zwar schlechter gestellt als GFK-Flüchtlinge, sie sind aber weder rechtlos noch akut von Abschiebung bedroht. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die für jeweils zwei Jahre verlängert wird, die allerdings auch widerrufen werden kann, wenn es die Gründe der Flucht nicht mehr gibt.

GFK-Flüchtlinge dürfen zunächst drei Jahre im Land bleiben, dann kann der Status ebenfalls widerrufen werden - oder es gibt ein dauerhaftes Bleiberecht. Erst im vergangenen August hatte die Koalition auch für Menschen mit subsidiären Schutz einen Anspruch auf Familiennachzug festgeschrieben, parallel zu den GFK-Flüchtlingen. Dieses neue Recht wollen Union und SPD nun wieder einschränken.

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