AsylpolitikEin „sicherer Herkunftsstaat“ muss wirklich sicher sein

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Migranten warten auf der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa auf ihren Weitertransport.
Migranten warten auf der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa auf ihren Weitertransport. (Foto: Ciro Fusco/IMAGO/ZUMA Press)

Giorgia Meloni möchte Asylverfahren nach Albanien auslagern. Das höchste EU-Gericht setzt ihrem Modell nun ganz enge Grenzen. Das Urteil wirft aber auch Fragen für Deutschland auf.

Von Josef Kelnberger, Brüssel

Die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni hat auch auf europäischer Ebene einen juristischen Rückschlag erlitten bei ihrem viel beachteten Versuch, Asylverfahren nach Albanien auszulagern. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) setzte dem „Albanien-Modell“ am Freitag ganz enge Grenzen und scheint damit entsprechende italienische Urteile zu bestätigen. Konkret ging es um die Klage zweier Geflüchteter aus Bangladesch. Laut dem Spruch aus Luxemburg schickte der italienische Staat sie offensichtlich zu Unrecht in die albanischen Lager, wo ihr Asylantrag im Schnellverfahren abgelehnt wurde.

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