Asylpolitik:Koalition einigt sich auf Registrierzentren

  • Die große Koalition hat ihren Streit um Transitzonen beigelegt und sich auf zentrale Registrierstellen für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive geeinigt.
  • Bundesweit sollen drei bis fünf solche Einrichtungen entstehen, die ersten beiden in Bamberg und in Manching in Bayern.
  • In den Zentren gilt für Asylbewerber eine verschärfte Residenzpflicht.
  • Die Parteichefs von CDU, CSU und SPD verständigen sich außerdem auf die Einführung eines einheitlichen Ausweises für Asylbewerber.

Von Christoph Hickmann und Robert Roßmann, Berlin

Die Parteivorsitzenden der großen Koalition haben ihren Streit über die Flüchtlingspolitik vorerst beilegen können. Angela Merkel (CDU), Sigmar Gabriel (SPD) und Horst Seehofer (CSU) verständigten sich am Donnerstag auf einen Katalog an Maßnahmen. Wichtigster Punkt ist die Gründung spezieller Registrierzentren für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive. Dazu sollen "Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft" gehören.

Damit sich Asylbewerber aus diesen Gruppen in den Zentren registrieren lassen, sollen sie erst nach einer Aufnahme in den neuen Lagern Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.

In Deutschland werden drei bis fünf solche Einrichtungen geschaffen, die ersten beiden in Bamberg und in Manching. Sie sollen vom Asylantrag bis zur endgültigen Entscheidung und einer eventuellen Abschiebung für alle Phasen des Verfahrens zuständig sein. In den neuen Zentren wird es ein beschleunigtes Asylverfahren ähnlich dem an Flughäfen geben: Das Verwaltungsverfahren soll innerhalb einer Woche und das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden.

Eine Festsetzung der Flüchtlinge, wie sie die Union in ihrem Transitzonen-Konzept zunächst gefordert hatte, wird es jetzt nicht geben. Während des Aufenthalts in der Aufnahme-Einrichtung gilt für die Asylbewerber aber eine verschärfte Residenzpflicht. Sie dürfen "den Bezirk der unteren Ausländerbehörde", also in der Regel den Landkreis, nicht verlassen. Verstöße gegen diese Residenzpflicht führen zum Wegfall der Leistungen und einem Ruhen des Asylantrags.

Zur Wiederaufnahme eines deshalb ruhenden Asylantrags ist ein Wiederaufnahmeantrag erforderlich, der nur einmal gestellt werden kann. Ein erneuter Verstoß gegen die Residenzpflicht führt zur sofortigen Ausweisung. Dadurch soll garantiert werden, dass sich die Flüchtlinge auch tatsächlich an die Residenzpflicht halten. Alle Asylbewerber, deren Antrag rechtskräftig und vollziehbar abgelehnt ist, werden direkt aus den Registrierzentren heraus abgeschoben. Die drei Parteichefs verständigen sich außerdem auf einen einheitlichen Ausweis für Asylbewerber sowie auf die Einrichtung einer Datenbank, in der alle wesentlichen Daten zusammengeführt werden. Dies soll die Verfahren erleichtern. Auf Wunsch der Union beschlossen die Parteichefs, den Familiennachzug für Antragsteller mit "subsidiärem Schutz" für zwei Jahre auszusetzen. "Subsidiärer Schutz" ist die geringste Form des Schutzes, der Flüchtlingen zuerkannt werden kann - diese Form rangiert hinter der Anerkennung als Asylbewerber und der Gewährung des Schutzes nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Merkel, Gabriel und Seehofer traten am Abend gemeinsam auf, um den Kompromiss vorzustellen. Am Sonntag war ein erstes Spitzentreffen der drei Vorsitzenden im Kanzleramt noch ergebnislos zu Ende gegangen.

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