Asylpolitik:Bamf entschärft Umgang mit Flüchtlingen im Kirchenasyl

Das Amt hatte sie bisher als "flüchtig" eingestuft und die Frist für eine Abschiebung häufig verlängert - von sechs auf 18 Monate. Diese Praxis beendet es nun.

Von Nina von Hardenberg, München

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lockert seinen Umgang mit Flüchtlingen im Kirchenasyl: Für Menschen, die von einer Gemeinde aufgenommen werden, um sich der Abschiebung in ein anderes EU-Land zu entziehen, wird das Amt die Abschiebefristen künftig nicht mehr von sechs auf 18 Monate verlängern, erklärte das Bamf am Donnerstag. Die Verlängerung der Fristen war zuletzt die gängige Praxis und hatte die Möglichkeiten der Kirchen, Flüchtlingen Schutz zu gewähren, erschwert.

Die Kirchen nehmen seit vielen Jahren Flüchtlinge in besonderen Härtesituationen auf, um sie vor Abschiebung zu bewahren. In der Regel geht es dabei um besonders schutzbedürftige Menschen, etwa alleinstehende Frauen mit Kindern. Die Kirchen wollen erreichen, dass diese ihre Asylverfahren in Deutschland durchlaufen dürfen und nicht in andere EU-Länder überführt werden, in denen ihnen Not droht.

Nach den EU-Regeln sind für viele Flüchtlinge, die sich bis nach Deutschland durchschlagen, eigentlich überlastete Länder wie Griechenland oder Italien verantwortlich, wenn sie dort zum ersten Mal europäischen Boden betreten haben. Gelingt es aber nicht, diese Menschen innerhalb von sechs Monaten zurückzuführen, dann wird Deutschland laut Dublin-Verordnung für sie zuständig. Das wollen die Kirchen erreichen, indem sie die Asylsuchenden bei sich aufnehmen.

2018 allerdings hatte die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) eine Verschärfung der Abschiebepraxis beschlossen. Seither hatte das Bamf die Abschiebefrist in diesen Fällen immer häufiger auf 18 Monate verlängert. Vielen Gemeinden war es unmöglich, die Menschen so lange bei sich zu beherbergen. Flüchtlinge im Kirchenasyl seien "flüchtig", weshalb andere Fristen gelten müssten, argumentierten das Amt und die IMK. Dem haben aber seit 2018 in zahlreichen Verfahren Gerichte und im Juni auch das Bundesverwaltungsgericht widersprochen. Darauf hat das BAMF nun reagiert.

"Wir nehmen diesen Schritt erleichtert zur Kenntnis. Er ist lange überfällig", sagte die Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, die Pastorin Dietlind Jochims. "Wir hoffen nun, dass er insgesamt eine Rückkehr zu einer lösungsorientierten Verständigung über humanitäre Härtefälle einleitet."

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