Asylkompromiss:"Wir sind noch nicht ganz zusammen"

Koalitionsausschuss Asylkompromiss Union SPD

Olaf Scholz, Kanzlerin Merkel und Andrea Nahles am Dienstag im Bundeskanzleramt.

(Foto: AFP)

Die Spitzen der Parteien konnten im Koalitionsausschuss keine Einigung über den von CDU und CSU erzielten Asylkompromiss erzielen. SPD-Chefin Nahles sprach aber von Fortschritten.

Der schwarz-rote Koalitionsausschuss hat am Dienstagabend seine Beratungen über den Migrationskompromiss der Union vertagt. Die Gespräche endeten nach etwa zweieinhalb Stunden ohne Beschlüsse. SPD-Chefin Andrea Nahles sagte nach dem Treffen, die Runde habe in der gesamten Themenbreite Fortschritte erreicht. "Wir sind aber noch nicht ganz zusammen", sagt sie.Nahles ergänzte, es habe "intensive Gespräche" mit der Unionsspitze gegeben. Man wolle am kommenden Donnerstagabend erneut im Koalitionsausschuss beraten.

Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zeigte sich fest überzeugt, dass die Koalition zu guten Regelungen kommen werde. "Alles ist noch im Fluss und wir brauchen noch etwas Zeit, um das präzise zu machen", sagte er und ergänzte: "Mit einem politischen Bekenntnissatz ist es nicht getan." Es brauche rechtssichere Lösungen. Auch aus der Union hieß es im Anschluss an die Beratungen, es habe Gespräche in einer guten Atmosphäre gegeben. Man sei gut vorangekommen. Die SPD hatte nach der mühsam errungenen Einigung der Schwesterparteien im Flüchtlingsstreit noch viele offene Fragen gehabt.

Nahles bat die eigene Partei beim Sommerfest der SPD-Linken "um ein Stück weit Vertrauen für die nächste Zeit." Was auch immer die SPD mit der Union in der Flüchtlingspolitik vereinbaren werde, werde weder dem Koalitionsvertrag noch dem Fünf-Punkte-Plan der SPD widersprechen. Andernfalls werde sie nicht zustimmen. Die SPD wolle ihren Fünf-Punkte-Plan durchsetzen, "Punkt für Punkt", sagt Nahles.

Bei den Beratungen ging es unter anderem um die Pläne der Union, an der deutsch-österreichischen Grenze Transitzentren einzurichten, aus denen Asylbewerber, für deren Verfahren ein anderer EU-Staat zuständig ist, in diesen Staat zurückgebracht werden sollen.

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