Diese Halbierung des Menschen hatte natürlich nichts mit dem tatsächlichen Bedarf, sondern nur etwas mit der sogenannten Anreizminderung und der Nationalität zu tun. Die Verkürzung sollte abschreckend wirken.
Ein Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Nostorf bei Boizenburg, Mecklenburg-Vorpommern: Das Bundesverfassungsgericht verlangt mehr Geld für die Betroffenen.
(Foto: dpa)"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", heißt es im Grundgesetz. Und: "Niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden".
Ein Gericht für alle Menschen
Diese Sätze sind klar und eindeutig. Sie dürfen nicht Schall und Rauch sein. Von Schall und Rauch kann kein Gemeinwesen leben. Flüchtlinge können das auch nicht. Das Gericht ordnet daher die deutliche Anhebung der Sätze an - und es fordert eine menschenwürdige Auszahlung, also nicht die bloße Zahlung als Sachleistung mit Lebensmittelpaketen. Auch diese Pakete waren ja bisher oft eher abschreckend konzipiert, mit einem Inhalt also, mit dem die Flüchtlinge wenig anfangen konnten.
Das Asylbewerberleistungsgesetz ist nach diesem Urteil hoffentlich künftig ein Gesetz, das diesen Namen verdient. Und der Artikel 1 des Grundgesetzes, der Artikel von der Würde, gilt hoffentlich künftig auch für Flüchtlinge.