Asylbewerber:Innenministerium will Abschiebungen erleichtern

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Horst Seehofer will abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben. (Foto: AP)
  • Das Bundesinnenministerium will Abschiebungen in Zukunft erleichtern.
  • Zu den Vorschlägen, die den Bundesländern gemacht wurden, zählt demnach der vermehrte Einsatz der nächtlichen Meldepflicht für ausreisepflichtige Asylbewerber.

Mit einer Reihe von Maßnahmen sollen Abschiebungen erleichtert und beschleunigt werden. Das Bundesinnenministerium bestätigte am Sonntag Pläne etwa für eine größere Auslastung bei Abschiebeflügen oder ein Chipsystem zur Kontrolle von Asylbewerbern.

Zunächst hatte ein Ministeriumssprecher einen entsprechenden Bericht der Bild am Sonntag dementiert und lediglich erklärt, es werde an einem Gesetzentwurf gearbeitet, um die Durchsetzung der Ausreisepflicht zu verbessern und Abschiebungen zu erleichtern.

Zu den Vorschlägen, die den Ländern vorgelegt wurden, zählt nach Ministeriumsangaben der vermehrte Einsatz einer nächtlichen Meldepflicht. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreisepflichtige Ausländer von den Behörden tatsächlich auch angetroffen werden. Bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht kann Haft angeordnet werden, sofern Fluchtgefahr besteht. Die Maßnahmen lägen im Ermessen der zuständigen Behörde. Der BamS zufolge gibt es solche sogenannten Nachtzeitverfügungen bereits in Hessen und Niedersachsen.

Des weiteren sollen Asylbewerber in Aufnahme- und Rückführungszentren ihre Post nur noch mit einem Chip abholen. Dieser registriert, wann abgelehnte Asylbewerber den Abschiebebescheid erhalten und abgeholt haben oder ob sie etwa untergetaucht sind. In einem sogenannten Ankerzentrum in Dresden gibt es demnach bereits ein solchen Chipsystem, mit dem Asylbewerber Gebäude betreten oder verlassen; per Chip werden sie auch über Post informiert.

"Hundertprozentige Auslastung" bei Abschiebeflügen

Mit Fluggesellschaften sollten überdies Vereinbarungen getroffen werden, wie die Plätze für Abschiebungen besser ausgelastet werden können. Flugtickets sollten künftig ohne Zuordnung zu einer konkreten Person als "No-Name-Buchung" zugelassen werden, "damit eine hundertprozentige Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze gewährleistet ist", erklärte das Bundesinnenministerium. Sollte die Abschiebung in einem Fall nicht zustande kommen, könnte damit ein anderer Abzuschiebender auf den Flug gesetzt werden.

Aus dem Bams-Bericht geht außerdem hervor, wie sich die Zahl der Wiedereinreisesperren im Vergleich zum vergangenen Jahr entwickelt. 2017 gab es 39 160 Sperren gegen abgeschobene oder straffällig gewordene Flüchtlinge, im Jahr 2018 gab es bisher 29 790. Diese Zahlen bestätigte das Innenministerium.

© SZ.de/lho/dpa/afp - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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