Asyl:Unter Verdacht

Das Flüchtlings-Bundesamt steht vor einer neuen Prüfung.

Von Jan Bielicki

Kann ein Flüchtling sich in einem deutschen Amt ein Bleiberecht im Land erkaufen? Gehen mit Geldscheinen gefüllte Umschläge über die Tische des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge? Genügt es, wenn ein Anwalt die zuständige Amtsleiterin zum Essen ausführt? Oder ging ihr einfach das Schicksal der geflüchteten Menschen so nahe, dass sie zu deren Gunsten die harten Regeln des deutschen Asylrechts beugte, bis sie brachen?

Noch ist nichts bewiesen im Fall mutmaßlicher Korruption in der Bremer Außenstelle des Flüchtlings-Bundesamtes, noch gibt es nicht einmal eine Anklage, und für Haftbefehle reichen die Ermittlungen der Bremer Korruptionsbekämpfer offenbar auch noch nicht aus.

Dennoch und bei aller gebotenen Vorsicht: Sollten sich die Unregelmäßigkeiten in den Bremer Asylamtsstuben tatsächlich als sträflich erweisen, hätte das Bundesamt einen echten Skandal. Denn Manipulationen, gar Korruption - das wäre mehr als das innerbehördliche Chaos, in den der hunderttausendfache Zuzug von Asylsuchenden das überforderte Amt vor nun fast drei Jahren gestürzt hat. Das - angesichts der Zahlen womöglich unvermeidbare - Durcheinander, aus dem die Behörde nun mühsam wieder herausfindet, hat das Vertrauen vieler Deutscher in das Funktionieren ihrer Asylverwaltung erschüttert - deren gewaltigen Leistungen zum Trotz. Ein Fall von Korruption würde jene stärken, die Furcht und Vorurteil gegen das System schüren. Darum ist es notwendig, hart durchzugreifen.

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