Wem steht es zu, die Gedanken eines Menschen zu bewerten, gar seinen Glauben? Das ist die zentrale Frage, die über das Schicksal eines iranischen Asylbewerbers entscheiden könnte. Der Mann, Mitte 30, ist zum Christentum konvertiert. 2015 kam er in Deutschland an, im Juni vergangenen Jahres ließ er sich in Soest taufen. Die Konversion ist ein klassischer "Nachfluchtgrund", denn in Iran stehen darauf Gefängnis oder sogar die Todesstrafe. Allein, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) glaubt dem Flüchtling nicht: Sein Asylantrag wurde jetzt abgelehnt, weil er nicht dargelegt habe, "den christlichen Glauben aus tiefer innerer Überzeugung angenommen zu haben". Der Iraner wirke "eher intellektuell informiert als persönlich berührt".
Der negative Bescheid empört Pfarrer Stefan Weyer, der den Iraner aus vielen Gesprächen kennt: "Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen." Weyer hat den Mann getauft, ihm ein "pfarramtliches Zeugnis" ausgestellt und attestiert ihm "eine große Ernsthaftigkeit, mit der er versucht, seinen Glauben zu leben".
Nur die Kirche könne die religiöse Ernsthaftigkeit beurteilen, kritisiert der Grüne Volker Beck
Der Iraner aus Soest ist kein Einzelfall. Es gilt als sicher, dass Hunderte, womöglich Tausende Flüchtlinge in den vergangenen Jahren in Deutschland vom Islam zum Christentum konvertiert sind. Und in Iran gilt die Beschäftigung mit dem Christentum, oft in heimlichen Hauskreisen, als Form des Protests für all jene, welche die islamische Religionsauslegung in ihrer Heimat als freiheitsberaubend erleben. Bernd Mesovic von Pro Asyl kennt die Gefahren in der Islamischen Republik Iran: "Konversion ist gefährlich." Superintendent Dieter Tometten weiß von mehr als hundert Konvertiten allein im Kirchenkreis Soest, die meisten stammten aus Iran oder Afghanistan. Gerade hat er von einem weiteren abgelehnten Asylantrag eines iranischen Neu-Christen in seinem Kreis erfahren. "Die Prüfung und Beurteilung des Glaubens durch weltliche Behörden zum Zwecke der Abschiebung ist in höchstem Maße fragwürdig", kritisiert er. "Es steht dem Staat nicht zu, die Ernsthaftigkeit des Glaubensbekenntnisses infrage zu stellen."
Über den Umgang der Behörden mit Konvertiten gibt es innerhalb der evangelischen Kirche offenbar Diskussionen. Die Zentrale der EKD räumt dem Staat durchaus das Recht ein, "im Asylverfahren Glaubensüberzeugungen zu prüfen", solange dies nicht zu einem "Glaubensexamen" ausarte. Im Bamf wiederum geht man grundsätzlich davon aus, dass seitens der Gemeinde eine "sorgfältige Taufbegleitung" erfolge, so ein Sprecher. Dennoch müsse der Asylbewerber seine christliche Überzeugung in der Anhörung nachvollziehbar darlegen und erklären, wie er seinen Glauben in der Heimat leben würde.
Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck kritisiert dieses Vorgehen. Das Bamf dürfe Konvertiten nicht einfach unterstellen, den christlichen Glauben nur auf dem Papier angenommen zu haben: "Ob jemand es mit der Kirchenmitgliedschaft ernst meint oder nicht, dürfen allenfalls die Kirchen selbst beurteilen." Es müsse auf jeden Fall verhindert werden, dass Konvertiten nach Iran abgeschoben werden. Superintendent Tometten ruft die evangelische Kirche dazu auf, dem Staat Grenzen aufzuzeigen: Abschiebungen von Christen in Länder, in denen ihnen Verfolgung drohe, müsse "mit klarem kirchlichen Widerstand" begegnet werden.