Asyl:Syrischer Deserteur scheitert vor Gericht

Mitglieder von Assads Truppen fahren Ende Dezember 2016 durch das zerstörte Aleppo. (Foto: AFP)

Der Mann hatte den Dienst in der Armee des Assad-Regimes verweigert. Für das Oberverwaltungsgericht Münster macht ihn das allerdings nicht zum politischen Flüchtling.

Von dpa, Münster

Ein 20-jähriger Mann aus Syrien, der keinen Militärdienst für das Assad-Regime leisten wollte, erhält keinen Flüchtlingsstatus in Deutschland. Dies entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.

Solch eine Anerkennung hätte ihm einen Familiennachzug ermöglicht. Ihm wird nur der sogenannte subsidiäre Schutz gewährt, der eine Abschiebung verhindert. Das OVG konnte nicht feststellen, dass rückkehrende Asylbewerber nach einer Flucht vor dem Wehrdienst vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden. Eine drohende Verletzung der Menschenrechte aus politischen oder religiösen Gründen sei jedoch Voraussetzung für den Flüchtlingsstatus. Man unterstelle dem syrischen Regime Realitätsblindheit, wenn man annehme, dass es jedem Wehrdienstentzieher eine gegnerische politische Gesinnung zuschreibe.

Bürgerkriegsopfer haben keinen generellen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling

Der am Niederrhein lebende Mann war im Januar 2016 auf dem Landweg nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Bei der Anhörung erklärte er, sein Heimatland verlassen zu haben, um sich dem Militärdienst zu entziehen.

Der 20-Jährige akzeptierte das Urteil. "So sind die deutschen Gesetze", sagte er laut einem Dolmetscher. Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Schon im Februar hatte das OVG entschieden, dass Bürgerkriegsopfer aus Syrien keinen generellen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention haben. Nach seiner Ansicht ist nicht davon auszugehen, dass sie im Falle der Rückkehr allein wegen ihrer Flucht als politische Gegner verfolgt würden.

© SZ vom 12.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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