Asyl:Recht auf Rat

Unabhängige Rechtsberater sollen in Oberbayern draußen vor dem Asylheim bleiben. Das verhöhnt den Rechtsstaat.

Von Bernd Kastner

Das Verbot gilt nur für ein paar Asylheime in Oberbayern - ist also nicht der Rede wert? Doch! Denn es weist den falschen Weg in die Zukunft - in eine Zukunft mit rechtswidrig reduziertem Rechtsschutz für Flüchtlinge. Die oberbayerische Bezirksregierung verbietet also unabhängigen Rechtsberatern, in den Erstaufnahmeeinrichtungen die neu Angekommenen über ihr Asylverfahren zu informieren. Die Begründung ist hanebüchen: Schutz der Privatsphäre. Als ob die Leute von Amnesty International die Zimmer der Bewohner stürmen würden.

Das neueste Kapitel bayerischer Abschottungspolitik könnte bundesweiter Standard werden, wenn die CSU, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ihre in Bayern erprobten Großunterkünfte in den Bund exportiert, inklusive Zutrittsverbot. Die Beratung soll künftig am Straßenrand stattfinden.

Aus gutem Grund ist der Anspruch auf Rechtsberatung europarechtlich fixiert: Viele Flüchtlinge wissen nach ein paar Tagen in Deutschland nicht, worauf es ankommt in der Anhörung beim Asylamt, und dass man gegen eine Ablehnung klagen darf. Der Gang vor Gericht ist kein juristischer Kokolores, um den Aufenthalt zu verlängern, sondern schlicht Standard in einem Rechtsstaat. Es ist unabdingbar, dass Gerichte negative Asylbescheide überprüfen: In fast der Hälfte aller Fälle, in denen Richter inhaltlich entscheiden, obsiegen die zunächst abgelehnten Flüchtlinge. Vielen gelingt das nur, weil sie unabhängig beraten wurden.

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