Süddeutsche Zeitung

Asyl:Gericht holt Flüchtling zurück

Ein Asylbewerber wurde zu Unrecht abgeschoben. Nun soll der Mann aus Afghanistan zurückgebracht werden.

Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ergangen, sagte ein Justizsprecher in Sigmaringen. Das Bamf teilte auf Anfrage mit, es arbeite an einer Möglichkeit, den Mann zurückzuholen. Sein Anwalt betonte hingegen, eine Rückholung dürfte schwer werden. Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt. Aus Sicht des Bamf ist aber Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben. Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher. Eine in Sigmaringen anhängige Klage gegen die Abschiebung des Mannes habe aufschiebende Wirkung - er hätte nicht abgeschoben werden dürfen. Bevor allerdings der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die Behörden des Balkanlandes nach Afghanistan. "Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Sprecher. Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole. Das Bamf erklärte: "Die Bearbeitung der beteiligten Behörden führte durch Verkettung von Umständen im vorliegenden Fall dazu, dass die aufschiebende Wirkung der Klage vor der Überstellung nicht berücksichtigt werden konnte", sagte eine Sprecherin. Der 23-Jährige halte sich ohne Papiere im Großraum Kabul auf, sagte dessen Tübinger Anwalt Markus Niedworok; er habe keinen Kontakt zu ihm.

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Quelle:
SZ vom 27.10.2017 / dpa
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