Süddeutsche Zeitung

Urteil zur Pandemiebekämpfung:Astra Zeneca muss mehr Vakzin liefern

Ein Gericht in Brüssel verpflichtet den Konzern, bis September zusätzliche Dosen Corona-Impfstoff zur Verfügung zu stellen. Wichtige Teile des Urteils sind aber umstritten.

Von Björn Finke, Brüssel

Der Pharmakonzern Astra Zeneca muss der EU bis September mehr Corona-Impfstoff liefern. Dies hat am Freitag eine Richterin in Brüssel in einer einstweiligen Verfügung festgelegt. Die EU-Kommission hatte das britisch-schwedische Unternehmen verklagt, weil es seine Lieferzusagen aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt hat. Im September findet das Hauptverfahren statt. Nach Darstellung der Kommission wurde dafür in der einstweiligen Verfügung eine wichtige Vorentscheidung gefällt, weil das Gericht festgehalten hat, dass die Firma auch ihre britischen Impfstoff-Fabriken nutzen muss, um die EU zu versorgen.

Der börsennotierte Konzern aus dem englischen Cambridge sollte den EU-Staaten von Dezember bis März bis zu 120 Millionen Dosen liefern, schaffte aber nur 30 Millionen. Die Richterin urteilte, dass bis 27. September weitere 50 Millionen Dosen nachgereicht werden müssen. Im zweiten Quartal, also seit Anfang April, hat Astra Zeneca ohnehin gut 40 Millionen Dosen in der EU verteilt, sodass die Firma de facto nur noch zehn Millionen Dosen zur Verfügung stellen muss, um dem Richterspruch zu genügen. Das werde noch im Juni gelingen, teilte die Firma mit. Falls die Mittel doch nicht geliefert werden, legte das Gericht eine Strafe von zehn Euro pro Dosis fest.

Insgesamt sollte Astra Zeneca laut Vertrag 300 Millionen Dosen bis Ende Juni in der EU verteilen, davon 180 Millionen im zweiten Quartal - Marken, von denen der Konzern weit entfernt ist. Für die künftigen Liefermengen könnte ein Passus aus der 67-seitigen einstweiligen Verfügung von Richterin Delphine Grisard wichtig werden: Ein Kommissionsjurist sagte, die Richterin habe klar gestellt, dass das Unternehmen seine britischen Fabriken ebenfalls für den EU-Vertrag verwenden solle. Die Firma begründete ihre Probleme mit Anlaufschwierigkeiten im belgischen Werk eines Auftragsfertigers. Allerdings nennt der EU-Vertrag zwei britische Fabriken als mögliche Produktionsstandorte. Die Kommission forderte daher, Vakzin von dort zu importieren. Doch Astra Zeneca verweigerte dies. Offenbar sieht die Vereinbarung des Konzerns mit London vor, dass die britischen Fabriken zunächst für das Heimatland fertigen.

Bis Ende Juli sollen 70 Prozent geimpft sein

Die Kommission hofft, dass das Hauptverfahren im September die Verpflichtung bestätigt, Mittel aus Großbritannien zu liefern. Aus dem Umfeld des Konzerns wird aber der Darstellung der Behörde widersprochen: In der einstweiligen Verfügung habe die Richterin Astra Zeneca keine solchen Verpflichtungen auferlegt, heißt es.

Sowohl Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen als auch Astra Zenecas Chefjurist Jeffrey Pott begrüßten das Urteil. Trotz der Ausfälle bei Astra Zeneca schätzt die Kommission, dass die beauftragten Pharmakonzerne bis Ende Juli genug Vakzin liefern werden, um 70 Prozent der Erwachsenen in der EU zu impfen.

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