Caritas-Präsident zu assistierter Sterbehilfe:Wenn Menschen nicht mehr leben wollen

Lesezeit: 4 Min.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe aufgehoben und den Gesetzgeber mit einer Neuregelung beauftragt. (Foto: dpa)

Der nächste Bundestag muss entscheiden, wie geschäftsmäßige Suizidbeihilfe gesetzlich geregelt wird. Ein Gespräch mit Peter Neher, Präsident der Caritas, über Suizid, Sünde und Selbstbestimmung.

Interview von Annette Zoch, München

Seit 18 Jahren ist Peter Neher Präsident des Deutschen Caritasverbandes, davor war er Krankenhausseelsorger und Gemeindepfarrer in Kempten, er promovierte zum Thema Sterbebegleitung. Im Herbst geht er in den Ruhestand. Auch nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe aufgehoben hat, sollten seiner Meinung nach klare Prioritäten gelten: Bevor assistierter Suizid ermöglicht wird, müssen Pflege und Palliativmedizin verbessert werden.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusSterbehilfe
:Recht auf Sterben - aber wie?

Manche Schwerkranke wollen sterben. Der Zugang zu tödlichen Medikamenten wird ihnen bislang aber verwehrt. Ein Diskussionspapier der Nationalakademie Leopoldina hat Vorschläge erarbeitet, wie sich das ändern lässt.

Von Christina Berndt

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: