Schweden:Behörden prüfen Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Assange

Julian Assange

Julian Assange muss sich möglicherweise erneut mit der schwedischen Justiz auseinandersetzen.

(Foto: AP)
  • Assange soll sich in Schweden an einer Frau sexuell vergangen haben. Ihre Anwältin fordert, die Polizei solle die Ermittlungen wiederaufnehmen.
  • Die schwedischen Staatsanwälte hatten das Verfahren vor knapp zwei Jahren eingestellt, weil Assange dauerhaft in der ecuadorianischen Botschaft saß.
  • Nun aber prüfen die Behörden, ob sie die Vorermittlungen gegen ihn wiederaufnehmen.

Von Silke Bigalke

Fast sieben Jahre lang haben sie darauf gewartet, nun komme die Verhaftung von Julian Assange in London "wie ein Schock für meine Klientin", schreibt Elisabeth Massi Fritz. Die Anwältin vertritt die Schwedin, an der sich Assange sexuell vergangen haben soll. Fast neun Jahre ist das her. Sieben Jahre davon hat der Australier in seinem Botschaftsasyl verbracht. Sie würden nun alles dafür tun, schreibt die Anwältin, dass die Polizei ihre Ermittlungen wiederaufnehme und Assange doch noch nach Schweden ausgeliefert werde. Kein Opfer eines solchen Sexualdelikts, schreibt sie, "sollte neun Jahre warten müssen, bis es Gerechtigkeit sieht".

Die Frau, die Julian Assange beschuldigt, hatte ihn im August 2010 bei einer Veranstaltung in Stockholm kennengelernt, wo er einen Vortrag hielt. Einige Tage später hatten sie zunächst einvernehmlichen Sex miteinander. Der wurde dann zu etwas, was die Schwedin ihrer Aussage zufolge nicht wollte und ihm demnach zuvor ausdrücklich verweigert hatte: ungeschützter Geschlechtsverkehr. Assange soll damit angefangen haben, während sie schlief, so beschrieb sie es damals der Polizei. Ihre Vorwürfe verjähren erst 2020. Die Anschuldigungen einer zweiten Schwedin, die Assange um dieselbe Zeit in Stockholm getroffen hatte, sind bereits verjährt. Assange hatte alle Vorwürfe stets bestritten.

Die schwedischen Staatsanwälte haben die Ermittlungen vor knapp zwei Jahren eingestellt. Mit Assange in der Botschaft kamen sie nicht weiter. Nun aber prüfen die Behörden, ob sie die Vorermittlungen gegen ihn wiederaufnehmen. Schließlich dringt die Anwältin des mutmaßlichen Opfers darauf. Bis August 2020 hätten die Ermittler Zeit, doch noch ist nichts entschieden. Ein Entwicklungszentrum der Anklagebehörde in Göteborg, eine Art Berufungsinstanz, soll sich die Sache ansehen.

Staatsanwältin von damals ist heute im Ruhestand

Es ist dieselbe Behörde, die damals im September 2010 die Ermittlungen gegen Assange wiederaufnahm, nachdem diese eigentlich schon fallengelassen worden waren. Es war die Staatsanwältin Marianne Ny, die damals entschied, sich die Sache doch noch einmal genauer anzusehen. Es kostete sie am Ende sieben Jahre, in denen sie den Haftbefehl gegen Assange aufrechterhielt. Heute ist sie im Ruhestand.

Marianne Ny wollte die Auslieferung, damit sie Assange in Stockholm befragen konnte. Erst 2015 gab sie nach und stimmte einer Befragung in London zu. Und erst 2016 waren alle Modalitäten dafür geklärt: Die Fragen stellten ecuadorianische Anwälte, eine schwedische Ermittlerin durfte anwesend sein. 2017 stellte Ny dann das Verfahren ein, weil nun alle Mittel erschöpft waren. Um das Verfahren weiterzuführen, hieß es damals, hätte Assange vor einem schwedischen Gericht erscheinen müssen. "Wenn er sich, zu einem späteren Zeitpunkt, zur Verfügung stellt", erklärte Marianne Ny damals, "kann ich entscheiden, die Ermittlungen umgehend wiederaufzunehmen." Heute ist das nicht mehr ihr Job.

Assange hatte stets erklärt, er wolle für die Befragung nicht nach Stockholm kommen, weil er Angst vor einer Auslieferung an die USA habe. Diese Angst konnten ihm die Stockholmer Staatsanwälte nicht nehmen. Sie haben längst ein eigenes Assange-Kapitel auf ihrer Homepage eingerichtet. Die Entscheidung, jemanden zu überstellen oder nicht, treffe die schwedische Regierung von Fall zu Fall, heißt es dort. Man könne daher "Julian Assange nicht im Voraus garantieren, dass er nicht weiter an die USA ausgeliefert würde". Andererseits wird auch klar, dass ein solches Verfahren längst nicht mehr nur eine schwedische Entscheidung ist. Wenn Großbritannien Assange nach Schweden überstellt, darf Schweden ihn in kein Land außerhalb der EU ausliefern, ohne Genehmigung der Briten.

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