Wikileaks-Gründer:US-Vorwurf gegen Assange offenbar größer als bekannt

FILE PHOTO: WikiLeaks founder Julian Assange arrives at the Westminster Magistrates Court, after he was arrested  in London

Julian Assange nach der Festnahme am 11. April.

(Foto: REUTERS)
  • Die US-Justiz ermittelt gegen Julian Assange laut einem Medienbericht wegen weit gravierender Vorwürfe, als bisher bekannt war.
  • Juristen glauben, dass dies erst öffentlich werden solle, wenn der Wikileaks-Gründer an die USA ausgeliefert worden ist.

Die US-Staatsanwaltschaft führt gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange offenbar geheime Ermittlungen, die weit über die bislang öffentlich bekannten Vorwürfe hinausreichen. Das geht aus einem Brief des US-amerikanischen Justizministeriums aus dem Frühjahr vergangenen Jahres hervor, über den die Zeit berichtet.

Die Wochenzeitung beruft sich auf ein Schreiben vom 7. März 2018. Darin legt die zuständige US-Staatsanwältin Tracy Doherty-McCormick offen, dass die Ermittlungen gegen WikiLeaks wegen "unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen" geführt werden. In der vergangene Woche veröffentlichten Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft Assange dagegen lediglich "Verschwörung zum Eindringen in Computer" vor - worauf eine vergleichsweise geringe Strafe steht.

Das Schreiben des US-Justizministeriums vom 7. März 2018 richtete sich an den ehemaligen WikiLeaks-Aktivisten Daniel Domscheit-Berg aus Deutschland, den die Staatsanwälte als Zeugen vernehmen wollten. Es wurde einen Tag nach der inzwischen veröffentlichten Anklage gegen Assange aufgesetzt. Der Vorwurf des "unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen" ermöglicht nicht nur ein deutlich höheres Strafmaß.

Juristen vermuten laut dem Bericht der Zeit, dass die US-Behörden mit dem geringeren Vorwurf der "Verschwörung zum Eindringen in Computer" vermeiden wollen, dass die britische Justiz einer Auslieferung Assanges an die USA widerspricht und die erweiterten Vorwürfe erst in einem späteren Stadium präsentieren will. Das britische Recht verbietet die Auslieferung eines Verdächtigen, wenn ihm in einem anderen Land die Todesstrafe droht.

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