Asien:Hongkonger Aktivist Joshua Wong muss ins Gefängnis

Pro-democracy activists Ivan Lam and Joshua Wong arrive at Lai Chi Kok Reception Centre, in Hong Kong

Mit Handschellen aneinandergekettet werden die Aktivisten Joshua Wong (rechts) und Ivan Lam ins Gefängnis gebracht.

(Foto: Tyrone Siu/Reuters)

Die Bundesregierung nennt das Urteil "einen weiteren Baustein von besorgniserregenden Entwicklungen".

Von Lea Deuber, Peking

Der bekannte Hongkonger Demokratie-Aktivist Joshua Wong muss für mehr als ein Jahr ins Gefängnis. Am Mittwoch verurteilte ein Hongkonger Gericht den 24-Jährigen zu 13,5 Monaten Haft. Gegen seine Mitstreiter Agnes Chow und Ivan Lam verhängte das Gericht Haftstrafen von zehn beziehungsweise sieben Monaten. Die drei Aktivisten hatten zuvor gestanden, im Juni des Vorjahres, als es in Hongkong beinahe tägliche Proteste gegen die Regierung gab, an der Organisation einer nicht genehmigten Versammlung vor dem Polizeipräsidium beteiligt gewesen zu sein.

Bei der Versammlung im Juni 2019 hatten Tausende Menschen das Polizeihauptquartier in der Innenstadt belagert, um gegen die Gewalt von Polizisten an Demonstranten und einen Gesetzentwurf zur Auslieferung von verdächtigen Straftätern nach China zu protestieren. Den Gesetzesentwurf hatte die Hongkonger Regierung im September 2019 zurückgezogen. Im Zusammenhang mit den Massenprotesten wurden im Spätsommer bereits mehrere Verfahren gegen Wong eingeleitet. Es ist bereits seine dritte Gefängnisstrafe. Der 24-Jährige hatte schon als Jugendlicher die ersten Proteste gegen Chinas wachsenden Einfluss in Hongkong organisiert. Nach der Besetzung der Hongkonger Innenstadt 2014, bei der Wong zu einem der führenden Köpfe der Bewegung wurde, musste er zweimal mehrere Monate in Haft verbringen.

Die Bundesregierung kritisierte das Urteil am Mittwoch. Es sei ein "weiterer Baustein in einer Reihe von besorgniserregenden Entwicklungen" in Hongkong, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts in Berlin. Einer Lösung der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen sei die Entscheidung des Gerichts "nicht zuträglich". Die Bundesregierung setze sich auch weiterhin dafür ein, dass die bisherigen Rechte der Bevölkerung in der chinesischen Sonderverwaltungszone gewahrt blieben. Dazu gehörten auch die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit. Die Sprecherin fügte hinzu, dass Vertreter des deutschen Generalkonsulats in Hongkong den Prozess beobachtet hätten.

Joshua Wong war in den vergangenen Monaten des Öfteren in andere Länder gereist, um für Unterstützung der prodemokratischen Bewegung zu werben. Mehrmals kritisierte er China für seine Menschenrechtsverstöße in der Region Xinjiang, in Tibet und anderen Teilen der Welt. Im September 2019 traf sich Wong mit Außenminister Heiko Maas, was auf chinesischer Seite zu massiver Kritik führte.

In der chinesischen Sonderverwaltungszone sind seit Inkrafttreten des neuen Staatssicherheitsgesetzes Ende Juni zahlreiche Aktivisten, Vertreter der politischen Bewegung und Journalisten festgenommen worden. Das Gesetz beendet faktisch die weitestgehende Autonomie der Stadt, die Peking den Bürgern der früheren britischen Kronkolonie bei der Übergabe 1997 zugesichert hatte.

Nach der Verurteilung veröffentlichte Wong über seinen Anwalt eine Erklärung auf Twitter. "Es ist nicht das Ende des Kampfes", sagte er demnach. Er werde die Schlacht gemeinsam mit vielen anderen Demonstranten aus dem Gefängnis fortsetzen.

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